18. Juli 2008

Noch immer kein Friedensvertrag für Deutschland, deshalb keine volle Souveränität

"Toute nation a le gouvernement qu'elle mérte"
(Jedes Volk hat die Regierung, die es verdient)
-- Graf Joseph des Maistre, sardinischer Gesandter in St. Petersburg (1811)


Als im Mai 1945 nach der von den Siegermächten geforderten "Bedingungslosen Kapitulation" der Deutschen Wehrmacht auch die letzte Deutsche Reichsregierung unter Großadmiral Karl Dönitz verhaftet wurde, folgte eine Zeit des absoluten Besatzungsrechts der vier Mächte ohne jegliche Beteiligung der Deutschen. Erst als bei den westlichen Staaten USA, Großbritannien und Frankreich die späte Erkenntnis reifte, daß sie mit Deutschland wohl "das falsche Schwein geschlachtet" hatten (Winston Churchill) und es zu großen Spannungen, Streit und Drohgebärden mit der Sowjetunion kam, brauchte man die Deutschen wieder, gestattete man ihnen mit der von den USA initiierten Währungsreform eine Besserung ihrer verheerenden wirtschaftlichen Lage und gestattete ihnen 1949 im jeweiligen Machtbereich einen provisorischen Staat, die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik, zu gründen. Die Vorgabe für das westdeutsche 'Grundgesetz' (ursprünglich sollte es 'Verfassung' heißen) kam aus den USA, das Erarbeitete wurde am 8.5.1949 (man beachte dabei, daß vor genau vier Jahren die Deutsche Wehrmacht kapituliert hatte!) vom Parlamentarischen Rat verabschiedet, am 12.5.1949 von den Hohen Kommissaren der westlichen Besatzungsmächte "genehmigt" und am 23.5.1949 verkündet.

In der Präambel des Grundgesetzes wird als wichtigste Aufgabe die Wiedervereinigung Deutschlands bezeichnet, in der es heißt: "Das gesamte Deutsche Volk bleibt aufgefordert, in freier Selbstbestimmung die Einheit und Freiheit Deutschlands zu vollenden." Trotzdem hat das Grundgesetz in einigen Artikeln die willkürliche Festsetzung der Grenzen vom 31.12.1937 übernommen, obwohl völkerrechtlich wirksam die Grenzen des Deutschen Reiches vom 31.8.1939 (vor Ausbruch des Zweiten Weltkrieges) waren. Denn schon im Londoner Protokoll vom 12.9.1944 hatten sich die USA, Großbritannien und die Sowjetunion verpflichtet, daß Deutschland innerhalb seiner Grenzen vom 31.12.1937 - also ohne Österreich, dem Sudetenland und dem Memelgebiet - "zum Zwecke der Besetzung" in vier Zonen eingeteilt wird, als Ganzes aber erhalten bleibt. Auch im Potsdamer Abkommen vom 2.8.1945 wurden keine Annexionen beschlossen; die Gebiete östlich von Oder und Neiße wurden nur vorläufig der polnischen bzw. sowjetischen Verwaltung unterstellt.

Die Gründung zweier deutscher Teilstaaten als Provisorien (am 7.10.1949 hatte sich der 'Deutsche Volksrat' in der sowjetischen Besatzungszone selbst zum Parlament erklärt und dabei eine 'Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik' in Kraft gesetzt, nach der Deutschland eine unteilbare Republik mit nur einer deutschen Staatsangehörigkeit ist) hob das Deutsche Reich als juristische Institution nicht auf.

Im Abkommen der Alliierten über Berlin vom 3.9.1971 wurde die Gesamtverantwortung der vier Besatzungsmächte für Deutschland als Ganzes erneut bestätigt. Die späteren Verträge von Moskau, Warschau und Prag änderten nichts, da "die endgültige Festlegung der Grenzen einem Friedensvertrag vorbehalten bleibt". In seinem Urteil vom 31.7.1973 zum Grundlagenvertrag mit der DDR stellte das Bundesverfassungsgericht eindeutig klar: "Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit. . . Die Deutsche Demokratische Republik gehört zu Deutschland und kann nicht als Ausland angesehen werden. . . Die Wiedervereinigung ist ein verfassungsrechtliches Gebot". Die Grenze zur DDR wurde rechtlich wie eine solche zwischen westdeutschen Bundesländern erkannt. In seinem Beschluß vom 7.7.1975 zu den Ostverträgen erklärte das Bundesverfassungsgericht, daß die deutschen Grenzen vom 31.12.1937 noch gelten und daß durch die Ostverträge oder vorher die deutschen Ostgebiete nicht "aus der rechtlichen Zugehörigkeit zu Deutschland entlassen" sind. Abmachungen der Bundesrepublik Deutschland wie der DDR ersetzen keine Friedensregelung und nehmen sie nicht vorweg. Deshalb bestand das Deutsche Reich auch weiterhin mindestens in seinen Grenzen vom 31.8.1939 fort. [1]

Mit diesen BVG-Urteilen und zahlreichen Beteuerungen deutscher Politiker über das 'Offenhalten der deutschen Frage' (besonders vor Wahlen, um die Stimmen der Heimatvertriebenen zu bekommen) wurde dem deutschen Volk über Jahre hinweg immer wieder versichert, daß alle Grenzfragen bis zu einem Friedensvertrag offengehalten würden, obwohl man selbst ganz anderer Meinung war und dies auch den betroffenen Nachbarn Polen, Tschechoslowakei und Sowjetunion deutlich zu verstehen gab, denn die zunächst von der linksliberalen und dann von der schwarz-gelben Koalition abgeschlossenen 'Freundschaftsverträge' wirkten sich praktisch als Verzichtsverträge aus und lähmten die Vertretung des deutschen Rechtsanspruchs auf die östlichen Vertreibungsgebiete.

Als dann nach dem politischen Zusammenbruch der kommunistischen Sowjetunion und damit dem Ende der Jalta-Potsdam-Ära 1990 mit der kleinen Wiedervereinigung Deutschlands die Möglichkeit und Chance für einen wirklichen Friedensvertrag bestand, hat man in Bonn bewußt oder leichtfertig auf einen solchen verzichtet unter Umgehung des Rechts und der Schaffung klarer, völkerrechtlich einwandfreier Verhältnisse. Im "Vertrag über die abschließende Regelung in bezug auf Deutschland" vom 12.9.1990 (kurz 2+4-Vertrag genannt, BRD, DDR, Frankreich, Großbritannien, USA und UdSSR) wird zwar in Artikel 7,2 gesagt: "Das vereinte Deutschland hat demgemäß volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten", was aber nicht hinwegtäuschen darf, daß dieses Abkommen mit den ehemaligen Siegermächten des Zweiten Weltkriegs kein Friedensvertrag ist, wie er noch im Deutschland-Vertrag vom 26.5.1952 von den Besatzungsmächten in Aussicht gestellt worden war. [2] (Die Friedensverträge der Alliierten mit Italien, Ungarn, Bulgarien, Rumänien und Finnland waren im übrigen bereits am 10.2.1947 in Paris unterzeichnet worden und am 15.9.1947 in Kraft getreten! [3]

Die "volle Souveränität Deutschlands" entspricht daher nicht den Tatsachen, weil in dem 2+4-Vertrag von entscheidender Bedeutung die Fixierung der Rechtslage bleibt, wie sie in den 'Nürnberger Prozessen', den Folgetribunalen und in vielen Bestimmungen der Besatzungsmächte ihren Niederschlag gefunden hat. Dazu führt Emil Schlee [4] unter anderem folgendes aus:

"Das Grundgesetz ist nicht die 'Verfassung der Bundesrepublik Deutschland', sondern das 'Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland', in dem es im Schlußartikel 146 heißt, daß es 'seine Gültigkeit an dem Tage (verliert), an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist'. Selbst nach 52 [heute nach 63] Jahren seit Ende des 2. Weltkrieges konnte also das deutsche Volk noch keine Verfassung 'in freier Entscheidung' beschließen, was nur bedeuten kann, daß der gegenwärtige Status der Bundesrepublik Deutschland (zumal das 'Deutsche Reich' völkerrechtlich nicht untergegangen ist) - trotz der 2+4-Verhandlungen - nicht als völlig souverän bezeichnet werden kann, wie es deutsche Politiker so gern wahrheitswidrig behaupten. Denn auch heute noch stehen wir unter einem Sonderrecht der früheren Besatzungstruppen, das nach dem Überleitungsvertrag der Alliierten unter anderem so aussieht:

1. Unsere Gesetzgebungsfreiheit unterliegt einer Reihe von Beschränkungen, und diese dürfen nur mit Zustimmung der Alliierten geändert oder außer Kraft gesetzt werden (Grenzen, Deutschlandvertrag).

2. Die deutsche Gerichtsbarkeit ist ausgeschlossen bei Besatzungsmaßnahmen. Urteile von Besatzungsmächten bzw. alliierten Gerichten sind der Überprüfung durch deutsche Gerichte entzogen, auch wenn sie nachweislich falsch sind.

3. Internationale Schiedsgerichte und Kommissionen können Entscheidungen deutscher Verwaltungsbehörden und Gerichte aufheben.

4. Vom Alliierten Kontrollrat erlassene Rechtsvorschriften dürfen weder aufgehoben, noch geändert werden (Art. 1, Abs. 1, Überleitungsvertrag).

5. Die naturwissenschaftliche Forschung wird überwacht.

6. Für 'Kriegsverbrecher' wurde nicht auf die Strafverfolgung durch die ehemaligen Feindstaaten verzichtet.

7. Straftatbestände, die vor dem 5. Mai 1955 durch Besatzungsangehörige oder im Dienst der Besatzung stehende Deutsche erfüllt wurden, bleiben auch weiterhin der deutschen Rechtsprechung entzogen.

8. Alle Urteile von Besatzungsgerichten in Straf- und Zivilsachen bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht rechtskräftig und wirksam. Deutsche Gerichte haben darnach zu handeln.

9. Nach wie vor bleiben Soldaten (!) der Waffen-SS, da sie ja einer 'Verbrecherischen Organisation' angehört haben, als Verbrecher diffamiert.

10. Durch den Überleitungsvertrag leitet sich die 'Sonderstellung' der Medien ab ('Vierte Gewalt' oder 'Fünfte Besatzungsmacht'!).

11. Beschränkungen im Rüstungsbereich, Verzicht auf nationale Befehlsgewalt über die Streitkräfte der BR Deutschland.

12. Sonderrechte, Befreiungen und territoriale Beschränkungen für die früheren Besatzungsmächte (Truppenübungsplätze, Unterkunftsbereiche für Wohngebiete und Erholungszentren).

13. Beschränkungen des Post- und Fernmeldewesens, Abhörrechte.

14. Die 'Interventionsrechte' der UN-Charta Artikel 53 und 107."

Mit dem 2+4-Vertrag wurden auch die bestehenden, durch eine völkerrechtswidrige Annexion herbeigeführten Ostgrenzen gegenüber Polen, der Tschechei und Rußland anerkannt sowie endgültig auf Gebietsansprüche Deutschlands verzichtet. Herstellung, Besitz und Verfügungsgewalt von ABC-Waffen sind ausgeschlossen. Auch die Reduzierung der Streitkräfte auf (1990) 370 000 Mann, davon höchstens 345 000 Mann Land- und Luftstreitkräfte, wurde festgelegt. Eine künftige deutsche Verfassung darf keine Bestimmungen enthalten, die mit den Prinzipien des 2+4-Vertrags unvereinbar sind [2]

Ferner ist auf den wichtigen, aber kaum beachteten Artikel 139 des Grundgesetzes hinzuweisen, in dem es heißt: "Die zur Befreiung des deutschen Volkes vom Nationalsozialismus und Militarismus erlassenen Rechtsvorschriften [der Besatzungsmächte] werden von den Bestimmungen dieses Grundgesetzes nicht berührt", das heißt, sie stehen über dem Grundgesetz. Im Zusammenhang mit dieser Grundgesetz-Bestimmung sind vor allem die Bestimmungen des "Überleitungsvertrages" von 1952 zu sehen, deren Weitergeltung die CDU/CSU-FDP-Regierung unter Bundeskanzler Helmut Kohl für alle Zukunft und die Ausdehnung ihrer Gültigkeit auf die neuen Bundesländer ausdrücklich anerkannt hat. Dazu gehört Artikel 2, Absatz 1 des Überleitungsvertrages. So hieß es in einem Schreiben des Bundesministers der Justiz an Roland Bohlinger (Schriftsteller und Verleger in Nordfriesland) vom 16.3.1995 (Az IV B4-9161 II - 480188/95) u. a. [4]:

"Der Überleitungsvertrag ist - mit Ausnahme weniger Bestimmungen - durch eine Vereinbarung zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten vom 27./28. September 1990 außer Kraft gesetzt worden. Zu den Bestimmungen, die in Kraft geblieben sind, gehört Artikel 2, Absatz 1 des Überleitungsvertrages.

Artikel 2
(1) Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen oder auf Grund solcher Maßnahmen begründet oder festgelegt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen."

Mit anderen Worten: Alle Maßnahmen des Besatzungsregimes "bleiben in jeder Hinsicht. . . in Kraft", gleichgültig ob sie "in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind". Außerdem sollen diese Maßnahmen Grundlage aller "künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen" der Bundesrepublik sein. Das aber bedeutet, daß die gesamte Tätigkeit Deutschlands auf der gesetzlichen, gerichtlichen und administrativen Grundlage des Besatzungsregimes der vier Siegermächte von 1945 weitergeführt werden muß und fortgesetzt wird. Von einer "vollen Souveränität" des deutschen Staates oder einer "Selbstbestimmung des deutschen Volkes" ist nirgendwo die Rede. Deshalb sind anders lautende Beteuerungen deutscher Politiker nach 1990 schlichtweg unzutreffend und entsprechen nicht der Realität.

Es ist also auch 45 [heute 63] Jahre nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges einer deutschen, demokratischen Regierung nicht gelungen, einen längst fälligen Friedensvertrag mit den ehemaligen Feindstaaten abzuschließen, der natürlich unter anderem folgende Punkte hätte regeln müssen:

Streichung der Feindstaatenklauseln in der UN-Charta, vollständige Rückgabe der Archive und Akten des Dritten Reiches, Regelung des Eigentums der Deutschen, der geraubten Kulturgüter und des Vermögens in Siegerhand, Abschluß aller Reparationen und Wiedergutmachungsleistungen unter Anrechnung aller bisher getätigten Zahlungen, die volle Souveränität Deutschlands de facto und de jure und damit verbunden eine wirkliche Selbstbestimmung des deutschen Volkes über Form, Gebiete, Grenzen und Politik sowie eine demokratische Verfassung, die sich die deutschen Staatsbürger endlich selbst gegeben haben.

Ein erschreckendes und zugleich beschämendes Beispiel nationaler Würdelosigkeit boten zahlreiche Abgeordnete des Deutschen Bundestags, als der "2+4-Vertrag", der ja die juristische Anerkennung der völkerrechtswidrigen Annexion eines Viertels unseres Vaterlandes ohne Gegenleistung endgültig besiegelte, nach der Ratifizierung bejubelt und beklatscht wurde - ein in der Weltgeschichte sicher einmaliger Vorgang!

Wie anders und bewundernswert hatte sich nach dem Ersten Weltkrieg die demokratische Deutsche Reichsregierung verhalten, die sich vehement - wenn auch vergeblich - gegen die unbarmherzigen und von Rachegefühlen geprägten Bedingungen des Versailler Vertrags gewehrt hatte, bis das Ausland ab 1933 bis 1938 Adolf Hitler das zubilligte, was man den Demokraten beharrlich verweigert hatte. Aber die 'christlich-liberale' Regierung samt der 'rot-grünen' Opposition feierte die endgültige Verzichtserklärung auf den seit Jahrhunderten deutschen Osten, trotz der leeren (früheren) Versprechungen der westlichen Alliierten, die endgültigen Grenzen Deutschlands erst bei einem Friedensvertrag festzulegen.

Die 'normative Kraft des Faktischen'

Die sogenannte 'normative Kraft des Faktischen', wie sie speziell von linken Politikern und Kirchenleuten vor allem in den sechziger Jahren proklamiert wurde, um das Volk auf den politischen Verzicht und die Anerkennung des Landraubes durch die Kommunisten vorzubereiten, hatte durchschlagenden Erfolg. Mit ihr ist eine zunächst kaum durchschaubare, aber hinterhältige Methode mit System angewandt worden, die besonders bei den obrigkeitsgläubigen, politisch naiven (und das sind die meisten!) und 'umerzogenen' Deutschen immer wieder Erfolg gehabt hat: "Zunächst von der überwiegenden Mehrheit mit gutem Grund abgelehnte Entwicklungen werden dennoch dadurch durchgesetzt, daß man sie scheibchenweise einführt und schließlich als vollendete Tatsachen hinstellt, die dann angeblich unumkehrbar, also nicht mehr zu beeinflussen und deswegen hinzunehmen seien." [5] Das Fatale dabei ist, daß die Masse des Wählervolks zunächst gar nicht bemerkt, wie hier allmählich, aber bewußt und systematisch der Zustand und das Rechtsbewußtsein im Volk verändert werden. Die naiven Deutschen glauben den weitsichtigen Warnern nicht, die jeweils früh auf die kommende Entwicklung hinweisen, weil man der Regierung und den demokratischen Parteien nichts Böses, insbesonders nicht das Gegenteil des von ihnen als Programm Behaupteten zutraut, da es ja nur "dem Frieden und dem Wohle des Volkes" diene. Das Hinterhältige an dieser Methode war und ist, daß diese längerfristigen Entwicklungen "immer zu schwerwiegenden Benachteiligungen Deutschlands und gefährlichen Belastungen seiner Zukunft führen, so, als würden sie von Feinden des deutschen Volkes systematisch veranlaßt, und nicht von Politikern, die dem Wohl des deutschen Volkes zu dienen geschworen haben". [5] Als Paradebeispiel soll hier die Ostpolitik bundesdeutscher Regierungen seit Mitte der sechziger Jahre erwähnt werden (wobei man noch mehrere andere anführen könnte, wie zum Beispiel die Ausländer- und Asylpolitik, die Meinungs- und Pressefreiheit, die Diffamierung der deutschen Soldaten, die Abschaffung der D-Mark, die Einführung der Rechtschreibreform usw.)

Noch bis Mitte der sechziger Jahre tönten Erich Ollenhauer, Willy Brandt und Herbert Wehner (alle SPD) in einem Grußwort zum 'Tag der Schlesier' vom 7./9. Juni 1963: "Breslau, Oppeln, Gleiwitz, Hirschberg, Glogau, Grünberg, das sind nicht nur Namen, das sind lebendige Erinnerungen, die in den Seelen von Generationen verwurzelt sind und unaufhörlich an unser Gewissen klopfen. Verzicht ist Verrat, wer wollte das bestreiten?!. . . Das Recht auf die Heimat kann man nicht für ein Linsengericht verhökern - niemals darf hinter dem Rücken der aus ihrer Heimat Vertriebenen oder geflüchteten Landsleute Schindluder getrieben werden.. .", und H. Wehner (SPD) setzte am 22.11.1965 im Sender Freies Berlin noch eins drauf: ". . . politisch um jeden Quadratmeter deutschen Bodens zu ringen, damit so viel von Deutschland wie möglich für die Deutschen gerettet wird. . ." In hinterhältiger, moralisierender und das Völkerrecht mißachtender Weise verband dann die 'Denkschrift' der Evangelischen Kirche in Deutschland über "Die Lage der Vertriebenen und das Verhältnis des deutschen Volkes zu seinen östlichen Nachbarn" 1965 die von allen geteilte Humanität mit Geschichtsfälschungen und unbegründeten Schuldbekenntnissen und bereitete damit den Boden für die 'neue Ostpolitik' der SPD/FDP-Regierung ab 1969 vor. Zunächst wurde noch jeder Verzicht scharf zurückgewiesen, es finde keine Abtretung deutscher Gebiete statt, die Grenzfrage bleibe offen und man sage nur aller Gewaltanwendung ab, als ob jemand diese offensiv und lautstark vertreten hätte und die Heimatvertriebenen und Flüchtlinge nicht schon 1950 (!) in ihrer denkwürdigen Charta auf jegliche Rache und Gewalt verzichtet hätten.

Das Bundesverfassungsgericht erklärte noch in den siebziger Jahren - wie bereits erwähnt -, daß die Oder-Neiße-Gebiete nach wie vor zu Deutschland gehörten und deutsche Rechte darauf nicht aufgegeben werden dürften. Aber die dann von der SPD/FDP-Regierung und später von der CDU/CSU-FDP-Koalition (ab 1982) abgeschlossenen 'Freundschaftsverträge' mit den kommunistischen Staaten Polen und Tschechoslowakei wirkten sich de facto als Verzichtsverträge aus und reduzierten den deutschen Rechtsanspruch auf seine Ostgebiete praktisch auf Null.

Ohne daß man genau sagen kann, wann eine völkerrechtlich verbindliche Abtretung Ostdeutschlands und des Sudetenlandes tatsächlich erfolgte - sie ist auch bis heute noch nicht klar definiert und festgelegt worden, da es lediglich heißt, "Deutschland erhebe keinerlei Gebietsansprüche" gegenüber seinen östlichen Nachbarn (in völliger Verdrehung der Tatsache, da ja nicht die Bundesrepublik, sondern die Russen, Polen und Tschechen urdeutsches Gebiet völkerrechtswidrig annektiert haben!), geht doch die internationale Politik schon seit langem davon aus, daß Königsberg, Stettin, Breslau, Troppau und Eger nicht mehr zu Deutschland gehören. Und wer jetzt noch gegenteiliger Meinung ist, wird sofort als 'Revanchist' und 'Ewiggestriger' ausgegrenzt, als 'Rechtsextremist' beschimpft oder als 'Friedensfeind' behandelt, wenn nicht gar als 'Volksverhetzer' juristisch belangt.

"Jahrzehntelange Umerziehung im wahrsten Sinne des Wortes haben selbst Millionen der direkt von den grausamen Vertreibungen Betroffenen zum großen Teil von ihren berechtigten Forderungen abgebracht, so daß sie heute die 'Verzichtler' wählen. Allmähliche Gewöhnung an einen eklatanten Rechtsbruch hat also das Recht im Bewußtsein der Bevölkerung einfach verschwinden lassen, hat den Akt des Landesverrats - denn ein solcher ist ja die systematisch über Jahrzehnte betriebene Politik auf die Abtretung eines Teils des deutschen Landes hin - nicht zum Bewußtsein kommen lassen." [5] Ja man hat mit raffinierten Täuschungsmanövern dem Volk über lange Jahre hinweg immer wieder suggeriert, daß alle Grenzfragen bis zu einem noch ausstehenden Friedensvertrag offen seien, obwohl die meisten führenden Politiker und das vereinte Linkskartell in Parteien, Medien und Kirchen ganz anderer Meinung waren und dies auch direkt oder indirekt den betroffenen Nachbarn deutlich zu verstehen gaben.

Und selbst beim Abschluß des "2+4-Vertrages" im Herbst 1990, als sich die Möglichkeit bot, mit dem wiedervereinigten Deutschland endlich einen Friedensvertrag abzuschließen und die noch offenen Fragen einvernehmlich zu klären und damit die unselige Jalta/Potsdam-Ära der Stalin-Roosevelt-Churchill-Politik zu beenden, hat die Bundesregierung diese einmalige Chance nicht aufgegriffen (ob aus Unvermögen, bewußtem Handeln oder politischer Knebelung durch die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs sei dahingestellt) und auf einen solchen verzichtet. Abermals eine Umgehung des Rechts und klarer Verhältnisse zugunsten vollendeter Tatsachen und vor allem zu Lasten Deutschlands.

Wie hatte sich doch der Ministerpräsident von Thüringen, Bernhard Vogel (CDU), in seinem Beitrag "Bleiben die Opfer ungesühnt?" (Deutschland-Magazin Nr. 4, April 1999, S. 10 f.) so klar geäußert und zu folgendem bekannt:

"Wir können unsere gemeinsame Zukunft nicht auf Irrtümern, Erinnerungslücken, Beschönigungen, Legenden oder gar auf Lügen aufbauen. Ebenso wenig können wir sie auf Unkenntnis der Fakten oder auf historisch-politischem Desinteresse aufbauen. Wer das Feld der Vergangenheit nicht aufarbeiten will, der überläßt es dem Unkraut der Legendenbildung. Und Legenden diese Art heilen nicht, sie zerstören."

Wie recht er doch hat! Ob aber dieses eindeutige Bekenntnis zur historischen Wahrheit überall in Ost und West, Süd und Nord Gehör findet und vor allem von den politisch Verantwortlichen auch praktiziert wird? Eine ernste Frage, die noch lange unbeantwortet im Raum stehen wird.

Literaturhinweise:
[1] Hellberg, Rolf, Kleine deutsche Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Grabert-Verlag, Tübingen 1997
[
2] Uhle-Wettler, Reinhard, Die Überwindung der Canossa-Republik, Hohenrain-Verlag, Tübingen 1996
[
3] Overesch, Manfred, Das besetzte Deutschland. Teil I: 1945-1947, Teil II: 1948-1949. Eine Tageschronik der Politik, Wirtschaft, Kultur, Weltbild Verlag, Augsburg 1992
[
4] Schlee, Emil, "Gerechtigkeit erhöhet ein Volk" in Eibicht, Rolf-Josef (Hg.), Unterdrückung und Verfolgung Deutscher Patrioten...., aaO. (Anm. 3)
[
5] Die schleichende Aufhebung des Rechtsstaates. Wie und warum vollendete Tatsachen geschaffen werden, Euro-Kurier, Tübingen, Nr. 5 (Oktober) 1998


Quelle: Wolfgang Popp/WEHE DEN BESIEGTEN, Grabert 2000 (S. 495-503)

Weiterführend:
Souveränität

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