11. Juli 2008

Deutsche Kriegsgefangene in der Sowjetunion

Das harte Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen (und Zivilisten!) die in die Hände der Roten Armee gefallen waren, zählt zu den tragischsten und brutalsten Verbrechen, die in den vierziger und fünfziger Jahren von der kommunistischen Sowjetunion an wehrlosen Menschen begangen wurden. Die Gesamtzahl der nach dem 8. Mai 1945 von den alliierten Siegermächten auf verschiedene Weise ums Leben gebrachten Deutschen wird nach G. Franz-Willing [1] auf rund fünf Millionen geschätzt, wobei an diesen Massenmorden vor allem auch dieDeutsche Kriegsgefangene in Moskau Tschechen, Polen, Serben, Rumänen und Ungarn beteiligt waren. Da die Westmächte den Kriegszustand mit Deutschland erst im Sommer 1951 (die Sowjets sogar erst 1955) für beendet erklärt hatten, fielen alle diese Ausrottungsmaßnahmen an Deutschen noch in den formalrechtlichen Rahmen des Kriegsgeschehens, zu dem ja auch die Vertreibung der Deutschen aus Ostdeutschland und dem Sudetenland zählt sowie die Versklavung von Kriegsgefangenen und Zivilisten durch Zwangsarbeit in Ost und West.

Nachdem das Oberkommando der Roten Armee in eigenen Statistiken - die inzwischen in Moskau zum großen Teil einzusehen sind - bereits am 4. Mai 1945 eine Gesamtzahl von 3,18 Millionen Kriegsgefangenen angegeben hatte, danach aber noch mindestens 1,4 Millionen weitere Gefangene in die damalige UdSSR gebracht wurden, ist nach Ludwig Peters [2] heute davon auszugehen, daß über 4,5 Millionen Menschen - Soldaten und Zivilisten - aus Deutschland in die Sowjetunion verschleppt wurden.

Im Gegensatz zu den westlichen Alliierten kannten die Sowjets nur einen Status der Gefangenen, nämlich den des 'Kombattanten'. Sie machten keinen Unterschied zwischen vor und nach dem 8. Mai 1945 gefangenen Soldaten und oft auch keinen zwischen Soldaten und Zivilisten. Alles, was deutsch war, eine Uniform anhatte oder zusammen mit Soldaten aufgegriffen wurde, kam erst einmal ins Lager. In welch großer Zahl es auch Zivilisten betraf, zeigen nach Peters folgende Beispiele:

So fuhren Züge am 28.5.1945 von Auschwitz nach Karaganda/Kasachstan ab, in denen 40% Zivilisten saßen, oder jene am 27.4.1945 von Deutsch-Eylau nach Smolensk in der Zentralregion, bei dem auf 300 Soldaten 1200 Zivilisten kamen, oder jener am 22.6.1945 von Frankfurt/Oder nach Pitkjaranta/Karelien, bei dem 300 Soldaten und 2200 Zivilisten verladen wurden.

Die ersten deutschen Gefangenen der Roten Armee 1941/42, die Märsche und Transport überlebt hatten (knapp 30%, von den Stalingrad-Gefangenen sogar unter 20%) kamen zu zwei Drittel in den asiatischen Teil der Sowjetunion, ein Drittel verblieb in Lagern in Rußland.

Nach Franz W. Seidler [3] wird sich die Frage, wieviele deutsche Soldaten in der russischen Gefangenschaft an Strafmaßnahmen, Entkräftung, Hunger, Ruhr, Typhus, Fleckfieber und Überarbeitung starben, nie vollständig aufklären lassen. Von den 1941 und 1942 in sowjetische Gefangenschaft geratenen deutschen Soldaten überlebten nur 5% (!) den Krieg. Die Kranken und Verwundeten sind wohl alle umgekommen.

So waren zum Beispiel im Kessel von Stalingrad (heute Wolgograd) im November 1942 rund 280 000 Soldaten (die 6. Armee unter Generalfeldmarschall Friedrich Paulus) von der Roten Armee eingeschlossen worden. Nach 135 Tagen erbitterter Kämpfe und der Kapitulation am 2.2.1943 stießen die sowjetischen Truppen auf etwa 146 000 Gefallene. 90 000 deutsche Soldaten gerieten in Gefangenschaft, von denen lediglich 6000 nach langen Jahren in ihre Heimat zurückkehrten [4]

Einen erschütternden Einblick in die an deutschen Soldaten verübten zahlreichen Verbrechen, die durch eine massive Hetz- und Greuelpropaganda der sowjetischen Kommunikations- und Informationspolitik "zur Stützung der Kampfmoral der Roten Armee" verursacht bzw. gefördert wurden, wobei die grundlegenden Weisungen von Josef Stalin selbst kamen, gibt das Buch von Franz W. Seidler (Herausgeber), Professor für Neuere Geschichte, insbesondere Sozial- und Militärgeschichte an der Universität der Bundeswehr, München: Verbrechen an der Wehrmacht. Kriegsgreuel der Roten Armee 1941/42. Darin werden über 300 sowjetische Kriegsverbrechen genauestens beschrieben und viele davon mit Zeugenaussagen und grauenvollen Fotos (über 100) detailliert belegt. Eine systematische Auswertung der objektiven 'Wehrmachts-Untersuchungsstelle' (8000 untersuchte Kriegsverbrechen) ermöglichte die Herausgabe dieses beachtenswerten Buches.

Als 1943 der Zustrom an deutschen Gefangenen größer wurde, begann man in der gesamten Sowjetunion mit dem Aufbau von Arbeitslagern. Ab 1944 formte sich dann die gesamte Organisation des sowjetischen Kriegsgefangenenwesens. Die oberste Kommandoebene war die Region, von denen zwölf gebildet wurden, wie aus der nachfolgenden Tabelle ersichtlich.

Größte Region war somit die 'Zentralregion' mit 45 Lagerverwaltungen, denen wiederum 655 Einzellager in 564 Standorten unterstanden. In den Regionen 'Zentralregion', 'Südregion' und 'Westregion' befanden sich mit Abstand die meisten Zentral-Hospitäler für Kriegsgefangene, das heißt 96 von 144 insgesamt. Dagegen gab es in Westsibirien mit 54 Einzellagern nur zwei und in Kasachstan bei 50 Einzellagern nicht ein einziges Kriegsgefangenen-Hospital!

  

Region

Lagerverwaltung

Einzellager

Hospital

Kasachstan

7

50

-

Nordkaukasien

10

129

4

Nordregion

5

38

2

Nordwestregion

14

153

4

Südliches Zentralasien

5

13

1

Südregion

29

515

43

Transkaukasien

11

116

6

Ural

23

281

17

Westregion

29

315

18

Westsibirien

6

54

2

Wolga-Region

12

135

12

Zentralregion

45

655

35

12 Regionen mit:

196

2 454

144

Als mit Kriegsende im Mai 1945 der Zustrom von Gefangenen immer stärker wurde, erweiterten sich auch die angelegten Lager rasch. Es entstanden an zahlreichen Standorten auch mehrere Lager. Ebenso wurden in der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) Gefangenenlager errichtet. Vor allem waren es die ehemaligen Konzentrationslager und Gefängnisse, die den Sowjets als idealer Unterbringungsort für deutsche Gefangene erschien.

1948 ergab sich für die deutschen Kriegsgefangenen in der Sowjetunion eine neue Situation. Sowjetische Ermittlungen begannen, in deren Mittelpunkt sich plötzlich und ohne Vorwarnung die Angehörigen bestimmter deutscher Einheiten wiederfanden. Hierbei spielte es keine Rolle mehr, ob man früher bei der Waffen-SS gewesen war oder nicht. In der UdSSR hatte man inzwischen eine Liste sogenannter 'gesperrter Einheiten' zusammengestellt. Wer nun einer dieser Einheiten zwischen 1941 und 1945 angehört hatte, fand sich plötzlich auf einer besonderen 'Kriegsverbrecherliste' wieder. Damit wurden Zigtausende deutscher Kriegsgefangener (nahezu aller Dienstgrade) für eine baldige Heimkehr gesperrt und als 'politische Verbrecher' ausgesondert. Ab 1949 wurden mehr als 50 000 deutsche Kriegsgefangene in aberwitzigen Schauprozessen angeklagt und zumeist auch verurteilt. Die Tatsache, daß der Beschuldigte einer der 'gesperrten Einheiten' angehört und sich zwischen 1941 und dem Kriegsende irgendwann einmal auf dem Gebiet der früheren Sowjetunion aufgehalten hatte, genügte völlig, ihm den Prozeß zu machen. Für die sowjetische Siegerjustiz stand dann fest, daß der Betroffene 'an kriegerischen Geschehnissen zustimmend teilgenommen hatte'.

Andere Gefangene, die ebenfalls in den Listen auftauchten, aber möglicherweise zur betreffenden Zeit an einem anderen Kriegsschauplatz eingesetzt waren, bezichtigte man dann einfach der Spionage. Grund hierfür war in zahlreichen Fällen einzig die Tatsache, daß der Betroffene zuerst in amerikanische Gefangenschaft ging und dann an die Rote Armee ausgeliefert wurde. Lag keiner der genannten Gründe vor und wollte man einem Gefangenen trotzdem den Prozeß machen, war er plötzlich ein Saboteur, der sein Arbeitssoll nicht erfüllt hatte.

Die Verhandlungsdauer jener Schauprozesse betrug selten mehr als zehn Minuten. Die Urteile standen vorher bereits fest, und einen Verteidiger erhielten die Angeklagten auch nicht zugeteilt. Nach 'kurzer Beratung' des Gerichts bekam der Gefangene sein Urteil verlesen: "Als Angehöriger der. . . das sowjetische Territorium betreten und Beihilfe zu Greueltaten gegen das friedliche sowjetische Volk geleistet. . . hiermit die Todesstrafe! Weil diese abgeschafft ist, wird die Strafe auf 25 Jahre Arbeitsbesserungslager festgelegt!"

Fragte einer nach der Art der Verbrechen, deren er beschuldigt wurde, hieß es meist: "Die sind der ganzen Welt bekannt und müssen hier nicht extra erläutert werden!" (Also genauso 'offenkundige Tatsachen' wie bei unseren KZ-Verbrechen!)

All das, was man der Justiz des Dritten Reiches zu Recht vorwarf, haben die Siegermächte mit noch größerer Perfektion und in einem von der Menschheitsgeschichte zuvor nie gekannten Ausmaß praktiziert, wofür es bis in unsere Tage keine Richter und kein Gericht gibt, das sich dieser 'Verbrechen gegen die Menschlichkeit' annimmt. Grund: Es sind ja nur die 'verdammten Deutschen' gewesen, und denen geschah recht!

Viele der in den Jahren 1949/50 verurteilten deutschen Kriegsgefangenen traten bald darauf ihre lange Reise nach Sibirien an, wo sie weitere Jahre unter unmenschlichen Bedingungen zubrachten.

Nach Schätzungen der russischen Haupt-Militärstaatsanwaltschaft sind in der Hauptsache zwischen 1948 und 1950 rund 75 000 Deutsche von sowjetischen Gerichten willkürlich verurteilt worden. Wie Oberst Kopalin nach einem Bericht der Jungen Freiheit [5] im Mai 1997 vor Presseleuten bekanntgab, waren die meisten BetroffenenKriegsgefangene in Stalingrad Angehörige der Deutschen Wehrmacht. Darüber hinaus sei rund 200 000 Deutschen durch Verwaltungsakte Unrecht geschehen, worunter auch Deportationen und Zwangseinweisungen in psychiatrische Anstalten zu verstehen sind. Nach Oberst Kopalin habe Rußland bis Anfang 1997 knapp 10 000 Rehabilitierungsgesuche von Deutschen überprüft. 6500 solcher Anträge seien positiv beschieden worden, in tausend Fällen habe man nicht entscheiden können, da die nötigen Unterlagen fehlten.

Die Sterblichkeit der Kriegsgefangenen war nach Ludwig Peters in den Jahren 1945/46 am höchsten. Dies war ein Ergebnis der Strapazen und der daraus resultierenden Schwächungen durch Märsche und Transporte und der dann weiterhin folgenden Unterernährung. In zahlreichen Lagern betrug die tägliche Kalorienzufuhr oft wochenlang 600 bis 800 kcal. Hinzu kam die miserable ärztliche Versorgung in der Sowjetunion im allgemeinen und der Kriegsgefangenen im besonderen. Für mehr als 4,5 Millionen Gefangene gab es insgesamt 166 Kriegsgefangenen-Hospitäler, von denen aber 90% diese Bezeichnung nicht verdient hatten, da sie reine Sterbehäuser waren.

Mit 26% lag die Todesursache bei den Gefangenen die völlige Unterernährung (Dystrophie) an erster Stelle, gefolgt von Pneumonie (Lungenerkrankung) mit 24,3% und Dysenterie (bakterielle Ruhr) mit 12,8%. Das heißt, 63,1% der Todesfälle (hier am Beispiel des sowjetischen Gefangenenlagers Achtme/Estland, das aber nicht als repräsentativer Durchschnitt angesehen werden kann) waren also Folgen von Unterernährung, schlechten Lebensmitteln und tödlichen hygienischen Lebensbedingungen.

Langzeiterkrankungen, wie zum Beispiel als Folge von Verstrahlung im Uranbergbau, wurden gar nicht berücksichtigt, weil in jenen Jahren noch kaum erforscht. Auch starben weitaus mehr Kranke in den Lagern selber als in den Hospitälern, weil die Krankheit nicht gleich erkannt wurde oder die Verantwortlichen den Erkrankten als Simulanten einstuften und dann meist noch mit Bestrafungen bedachte, die den vorzeitigen Tod förderten.

Da diese Todeszahlen nicht gesamtstatistisch erfaßt wurden und man in den Kriegsgefangenen-Hospitälern nach sowjetischer Auskunft auch Zivilisten und manchmal Wachpersonal behandelte, läßt sich heute nicht mehr genau feststellen, wieviele Kriegsgefangene dort ihr Leben ließen und hinter den Hospitälern begraben wurden. Die Gesamtzahl dürfte nach Ludwig Peters auf alle Fälle sechsstellig sein.

Erste Entlassungen von deutschen Kriegsgefangenen führte die Sowjetunion bereits 1945 durch, jedoch handelte es sich ausschließlich um Kranke, Verwundete und Arbeitsunfähige. So wurden zum Beispiel von den in Polen und Schlesien eingesammelten Kriegsgefangenen etwa 30 000 noch 1945 entlassen; im Sommer 1945 konnten auch 75 000 in Sachsen und der Tschechoslowakei gefangene deutsche Soldaten als nicht mehr arbeitsfähig den Heimweg antreten. Dies geschah jedoch nicht aus humanitären Gründen, sondern weil diese kranken und nicht arbeitsfähigen Soldaten nur eine versorgungsmäßige Belastung für die Alliierten gewesen wären. Es war jedoch auch vorgekommen, daß Gefangene zuerst freigelassen und später zu Hause erneut verhaftet und eingesperrt wurden.

Auch zu Beginn des Jahres 1946 fanden weitere Entlassungen von Arbeitsunfähigen und nicht als Kriegsgefangene Deklarierten statt. Die eigentliche Entlassung der Kriegsgefangenen, als 'Repatriierung' bezeichnet, begann aber erst im Herbst 1946. Bis Mai 1950 hatte die Sowjetunion knapp 1,3 Millionen deutsche Gefangene entlassen. Am 4. 5. 1950 meldete die sowjetische Nachrichtenagentur TASS, daß die Rückführung der deutschen Kriegsgefangenen nun abgeschlossen sei und sich nur noch 9717 'Kriegsverbrecher' in sowjetischen Gefängnissen befänden, obwohl noch Hunderttausende Gefangene in den Gulags ihr Leben fristeten. Es waren vor allem jene Soldaten, die man 1948 in Schauprozessen mit den vorgefertigten Urteilen zu 15 oder 25 Jahren Zwangsarbeit verurteilt und meist weit hinter den Ural verschleppt hatte.

Als dann nach der Moskau-Reise des deutschen Bundeskanzlers Konrad Adenauer Anfang September 1955 noch einmal rund 18 000 Kriegsgefangene aus der Sowjetunion heimkehrten, sahen auch die westdeutschen Behörden die Rückführung aller deutschen Kriegsgefangenen offiziell als abgeschlossen an, obwohl bis 1957 (!) noch einmal etwa 6000 Männer aus sowjetischer Gefangenschaft nach Hause zurückkehrten.

Fazit: Totaler Krieg von Anfang an

Wie H.-P. Rissmann schreibt [6], war der 'Rußlandfeldzug', wie die Deutschen den Krieg im Osten nannten, oder der 'Große Vaterländische Krieg', wie ihn die Sowjets bezeichneten, in vielerlei Hinsicht ein Krieg außerhalb des Völkerrechts. Ihn kennzeichnete eine Kriegführung, die von sowjetischer Seite einen besonders bestialischen Charakter trug, da die Sowjetunion in selbstgewählter Weise völkerrechtlich außerhalb der Staatengemeinschaft stand. Der Führer der sowjetischen Revolution, Wladimir Iljitsch Lenin, hatte bereits nach seinem Sieg alle Vereinbarungen, die 1907 in Den Haag von den Vertretern fast aller Staaten unterzeichnet worden waren, als eine "Erbschaft des Zarenreiches" gekündigt, da es der Zar gewesen war, der die Konferenz initiiert hatte und dessen Vertreter maßgeblich an den Formulierungen der Texte mitgearbeitet hatten. Den beiden Genfer Konventionen von 1929 war die UdSSR überhaupt nicht beigetreten, was zur Folge hatte, daß die Verträge für Kriege mit der Sowjetunion nicht galten.

Als die Rote Armee Mitte September 1939 aufgrund des Ribbentrop-Molotow-Paktes in Ostpolen einmarschierte, hatten die gefangengenommenen polnischen Armeeangehörigen keinen völkerrechtlichen Schutz. 12 500 polnische Offiziere konnten somit ermordet werden, ohne daß die Weltöffentlichkeit etwas davon erfuhr. Auch im finnisch-russischen Winterkrieg setzte sich die Sowjetunion über die völkerrechtlichen Bestimmungen hinweg. Die Bitte des finnischen Außenministeriums vom 30.11.1939, beide Seiten möchten sich an die Haager Landkriegsordnung von 1907 und an die Genfer Konventionen von 1929 halten, blieben unbeantwortet. Im Zweiten Weltkrieg waren diese Verträge zwischen dem Deutschen Reich und seinen Verbündeten einerseits und den westlichen Alliierten andererseits geltendes Recht, aber nicht zwischen dem Deutschen Reich und der Sowjetunion.

In diesem mörderischen Krieg ließen sich alle Parteien (und nicht nur die Deutschen, wie man so gern unserem Volk suggerieren möchte) Verstöße gegen die Verwundeten-Konvention von 1929 zuschulden kommen. Dabei wurde das Zeichen des Roten Kreuzes mißbraucht und mißachtet. In besonderem Maße waren jedoch die deutschen Verwundeten, die in die Hände der Roten Armee fielen, der Willkür des Gegners ausgeliefert. Denn ihre Soldaten waren durch keine völkerrechtlichen Verpflichtungen gebunden. Franz W. Seidler (62) führt dazu in einzelnen aus:

"Die sowjetische Truppenführung ignorierte, als der Krieg begann, das Zeichen des Roten Kreuzes. Deutsche Verwundetennester und vorgeschobene Hauptverbandplätze, die mit einer weithin sichtbaren Rotkreuz-Fahne gekennzeichnet waren, zogen in besonderem Maße feindliches Artilleriefeuer auf sich, so daß schließlich das Ausflaggen unterlassen wurde, weil es keinen Schutz bot. Da auch die deutschen Feldsanitäter, die eine Rotkreuz-Armbinde trugen und waffenlos waren, bei ihrer Gefangennahme zusammen mit den Verwundeten gemeuchelt wurden, erhielten sie zum Schutz der Verwundeten eine Pistole 38. Das Anlegen der Rotkreuz-Armbinde wurde ihnen untersagt, um sie vor Scharfschützen, denen sie ein deutlich sichtbares Ziel boten, zu bewahren.

Wenn der Roten Armee deutsche Verwundete, die nicht abtransportiert werden konnten, in die Hände fielen, war es eine Frage der Willkür, was mit ihnen geschah. Manchmal wurden die Gebäude mit den Verwundeten in die Luft gesprengt, manchmal wurden sie von der Roten Armee übernommen und die Deutschen evakuiert oder wie in Feodosia aus dem Fenster geworfen, und manchmal kamen die Männer in besondere Spitäler für Kriegsgefangene. Ihr Leben hing auch im letzten Fall an einem seidenen Faden, wenn das deutsche Lazarettpersonal weggeschickt wurde und wenn es, wie meistens, an Medikamenten und Verbandsmaterial fehlte. In dem Verwundetenspital Beketowska starben nach der Kapitulation von Stalingrad zwischen dem 26.1. und 25.2.1943 1870 Deutsche. In Lesobasa fielen 1230 deutsche Verwundete in russische Hände: 640 Mann starben."

Über die übliche Gefangennahme deutscher Soldaten durch Rotarmisten schreibt Franz W. Seidler weiter:

"Sie begann im allgemeinen mit der Ausplünderung. Bei der Waffendurchsuchung wurden ihnen die Wertsachen, insbesondere Uhren und Ringe, abgenommen. Oft mußten sie auch ihre Stiefel hergeben: damit waren sie dem Tod geweiht, denn wer kein festes Schuhwerk hatte, kam auf den langen Märschen um. Viele der Ausgeplünderten wurden, wenn sie bis dahin überlebt hatten, einzeln oder in Gruppen erschossen. Die Erschießungen wurden so umfangreich praktiziert, daß dem Nachrichtendienst der Roten Armee Personen zur Aushorchung fehlten. . . Die Armeeoberbefehlshaber befahlen deshalb, von der von ihnen als verständlich und rechtmäßig bezeichneten bisherigen Praxis an der Front abzuweichen und die Gefangenen nicht zu erschießen, sondern nach hinten zu schicken.

Wer als gefangener deutscher Soldat einer Befragung unterzogen wurde, konnte sich nicht so verhalten, wie er es gelernt hatte, wollte er nicht sein Leben riskieren. Wenn er in Übereinstimmung mit der Genfer Konvention lediglich seinen Namen und Dienstgrad angab und alle weiteren Aussagen verweigerte, war er gefährdet. Der Hinweis auf Artikel 5 der Kriegsgefangenenkonvention war müßig:

'Jeder Kriegsgefangene ist verpflichtet, auf Befragen seinen wahren Namen und Dienstgrad oder auch seine Matrikelnummer anzugeben. . . Es darf kein Zwang auf die Kriegsgefangenen ausgeübt werden, um Nachrichten über die Lage ihres Heeres oder Landes zu erhalten. Die Kriegsgefangenen, die eine Auskunft hierüber verweigern, dürfen weder bedroht noch beleidigt, noch Unannehmlichkeiten oder Nachteilen irgendwelcher Art ausgesetzt werden.'"

Nach Franz W. Seidler liegen zahlreiche Befehle sowjetischer Kommandobehörden vor, nicht aussagewillige Kriegsgefangene zu erschießen. Viele Befragungen waren von Folterungen begleitet. Die einfache Verhörmethode bestand darin, daß der gefangene Soldat am Kopf und an den Füßen festgehalten wurde und mit dem Knüppel bis zu zehn Schläge über Gesäß und Rücken bekam, um ihn zum Sprechen zu bringen. Zu den schweren Verhören gehörte, daß die nackt ausgezogenen Gefangenen mit Gummiknüppeln auf den Kopf geschlagen wurden, bis ihnen die Ohren wegfielen. Anderen Aussageunwilligen wurden die Fingernägel herausgerissen. Wenn die Vernehmungen durchgeführt waren, übernahm der NKWD die Verhörten. In der Regel wurden sie erschossen.

Literaturhinweise:
[1] Franz-Willing, Georg, Umerziehung - die De-Nationalisierung besiegter Völker im 20. Jahrhundert, aaO. (Anm. 54)
[2] Peters, Ludwig, Das Schicksal der deutschen Kriegsgefangenen. Wir haben Euch nicht vergessen, Grabert-Verlag, Tübingen 1995
[3] Seidler, Franz W. (Hg), Verbrechen an der Wehrmacht. Kriegsgreuel der Roten Armee 1941/42, Pour le Mérite-Verlag für Militärgeschichte, Selent 1998
[4] Welt am Sonntag, Nr. 53 vom 31.12.1989
[5] Junge Freiheit, Nr. 22 vom 23.5.1997
[6] Rissmann, Hans-Peter, Dokumentation (III): Bundeswehr-Historiker Franz W. Seidler über Verbrechen an der Wehrmacht. Es war von Anfang an der totale Krieg", in Junge Freiheit, Nr. 4 vom 16.1.1998

Weiterführend:
Deutsche Kriegsgefangene
Deutsche Kriegsgefangene: USA
Deutsche Kriegsgefangene: Großbritannien
Deutsche Kriegsgefangene: Frankreich

Quelle: Wolfgang Popp/WEHE DEN BESIEGTEN, Grabert 2000 (S. 98-119)

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