|
27. November
2009
Vor 75 Jahren schuf man
Abhilfe:
Bankenkrise -
nicht neu
Von Dr. Fritz Stenzel
Über die Gründe, woran die
Weimarer Republik scheiterte, wird ungern gesprochen. Denn
die Verantwortung lag damals in den Händen der gleichen
politischen Kräfte, die uns auch heute regieren.
Christ- und Sozialdemokraten im Bunde mit den Liberalen
waren unfähig, die wirtschaftlichen und finanziellen
Probleme der jungen deutschen Demokratie zu lösen.
Millionen von Menschen gerieten in Existenznot, verloren
Arbeitsplatz, Ersparnisse und Zukunftshoffnung. Unternehmen
gingen pleite, Banken krachten zusammen. Zugleich
bereicherte sich eine kleine Schicht von Spekulanten
schamlos. Irgendwie kommt einem das bekannt vor. Und man
versteht, weshalb heute kein Wert darauf gelegt wird,
geschichtliche Parallelen erkennbar zu machen.
Mangelnde Aufsicht
Auch die gegenwärtige
Bankenkrise hat eine historische Vorläuferin. 1931
mußten deutsche Geldhäuser ihre Schalter
schließen. Die Ersparnisse der Einleger waren bei
leichtfertigen Finanz-"Geschäften" verzockt worden.
Trotz deutlicher Warnungen hatte die Reichsregierung
rechtzeitige Gegenmaßnahmen versäumt und war in
der Folge gezwungen, sogenannte "Bankfeiertage"
einzuführen, an denen jeglicher Zahlungsverkehr ruhte.
Darüber hinaus wurde die Höhe der Auszahlungen
begrenzt. Zur Stützung und Sanierung der Banken
mußte das Deutsche Reich ungeachtet eines
Haushaltsdefizits von 600 Millionen Mark fast eine Milliarde
Mark bereitstellen. Insbesondere der Zusammenbruch der
Danat-Bank im Juli 1931 erschütterte das Finanzsystem.
Schaut man sich an, was damals
passierte, kann man die aktuelle Wiederholung um so weniger
begreifen. Haben deutsche Politiker kein Gedächtnis?
Oder verdrängen sie ganz bewußt die peinliche
Tatsache, daß erst nach Hitlers Regierungsbeginn mit
der längst überfälligen Reform des
Finanzsystems begonnen wurde? Im Herbst 1933 setzte
man
eine "Enquetekommission zur Untersuchung des Bankwesens"
ein. Ihr Urteil über die vorherigen Fehlentwicklungen:
mangelnde Aufsicht, unzureichende Eigenkapitalausstattung,
laxe Kreditvergabe an Großunternehmen, Benachteiligung
kleiner und mittlerer Betriebe, hemmungslose Spekulationen
mit dem Geld der Sparer.
Bemerkenswert auch, daß die
Enquetekommission eine Verstaatlichung des privaten
Bankwesens ablehnte; denn die staatlichen Geldinstitute
hatten, wie die Prüfung ergab, nicht minder gegen die
Gebote soliden Wirtschaftens verstoßen. Die
Mängel des deutschen Kreditwesens seien weniger seiner
Form als vielmehr dem falschen Verhalten seiner Betreiber
geschuldet.
Einer davon, der wohl
Herausragendste, war der Bankier Jakob Goldschmidt. Er hatte
1923 den konservativ-solide agierenden Hjalmar Schacht (den
späteren Reichsfinanzminister) aus dem Vorstand der
Danat-Bank verdrängt und eine verhängnisvolle
Geschäftspolitik eingeleitet. Goldschmidt zählte
zur "Gesellschaft der Freunde", einem 1792 gegründeten
Zirkel jüdischer Geschäftsleute, die sich zur
gegenseitigen Unterstützung zusammengetan hatten. Ab
1880 zog sich der Verein, der sich auch als Kulturzentrum
der jüdischen Gemeinde verstand, aus der
Öffentlichkeit zurück und wurde zum Sammelbecken
der in Berlin ansässigen Privat- und Aktienbankiers.
Die damit verbundene Kontrollmacht war einzigartig. Allein
Goldschmidt saß in 123 Aufsichtsräten. Zur SPD
unterhielt er enge Beziehungen und finanzierte u.a. das
Parteiorgan "Vorwärts" mit 800 000 Mark (nach heutigem
Wert mindestens das Zwanzigfache). Schon damals waren
Politik und Bankwirtschaft eng verflochten; eine Hand wusch
die andere.
Den Antisemitismus
begünstigt
Nach und nach wirtschaftete
Goldschmidt die Danat-Bank, seinerzeit Deutschlands
zweitgrößtes Geldinstitut, in den Ruin. Der
"Tropfen", der das Spekulationsfaß zum Überlaufen
brachte, war ein geplatzter Großkredit an den maroden
"Nordwolle"-Konzern. Goldschmidt mußte abtreten und
flüchtete 1932, unter Mitnahme seines Vermögens,
aus Deutschland. Sein "Nordwolle"-Geschäftspartner
Georg Carl Lahusen wurde im Dezember 1933 wegen diverser
Wirtschaftsverbrechen zu fünf Jahren Freiheitsstrafe
verurteilt. Dagegen konnte Jakob Goldschmidt in den USA neue
Aufsichtsratsmandate ergattern, unter anderem in der
Zuckerindustrie. 1955 starb er in New York. Sein Enkel
Anthony Goldschmidt spielt heute im Filmgeschäft von
Hollywood eine nicht unbeträchtliche Rolle.
Jakob Goldschmidt und sein
Freundeskreis befeuerten aufgrund ihres als
Machtmißbrauch empfundenen Einflusses den
Antisemitismus in Deutschland. Für die NS-Propaganda
war es ein gefundenes Fressen, daß im Jahr 1930
immerhin 485 deutsche Privatbanken vollständig in
jüdischen Händen waren. Bei einem großen
Teil der übrigen Banken war so starker jüdischer
Einfluß sichtbar, daß man sie ebenfalls als
jüdisch betrachtete. Der Göttinger Historiker Dr.
Ingo Köhler hat dazu im Jahr 2007 eine auf Berlin
bezogene Regionalstudie vorgelegt, in der - fern jeder
NS-Apologetik - bestätigt wird, "daß sich
über 150 und damit mehr als 70 Prozent aller Berliner
Privatbanken in Besitz und Leitung jüdischer Bankiers
befanden". Ähnlich das Vorstandsgefüge an den
Börsen. In seiner Ausgabe vom 28. Juni 1931 rechnete
der "Völkische Beobachter" den Lesern vor, allein die
Goldschmidt-Riege kontrolliere in Deutschland rund 1200
Aktiengesellschaften. Das schuf böses Blut.
Der NS-Staatsapparat
beschränkte sich aber nicht auf die (undifferenzierte,
mit Unrecht und Willkür verbundene) "Arisierung". Ihm
lag an einer generellen Systemverbesserung. Dazu der
Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages in einer
2008 erschienenen Studie (Nr. 70/08):
"Das Reichsgesetz über das
Kreditwesengesetz vom 5. Dezember 1934, das als 'Grundgesetz
der deutschen Kreditwirtschaft' betrachtet werden kann,
führte zum Teil bis heute geltende Normen ein. Diese
betrafen unter anderem die Zulassung, den
Zusammenschluß und die Auflösung von
Kreditinstituten; die Aufnahme, Führung, Erweiterung
und Schließung des Geschäftsbetriebes; die
Eigenkapitalausstattung und Liquiditätsvorsorge; die
Begrenzung und Streuung der Risiken durch Festlegung von
Höchstgrenzen für einzelne Geschäftsbereiche
und Einzelgeschäfte wie z. B. Großkredite; die
Sicherung einer ausreichenden Information der
Aufsichtsorgane durch umfangreiche Melde- und
Anzeigepflichten; die Prüfung des Jahresabschlusses
durch unabhängige Prüfer; die Unterrichtung der
Öffentlichkeit durch entsprechende
Publikationsvorschriften sowie die Regelung des Wettbewerbs
der Banken durch Zins- und Wettbewerbsabkommen."
Dies sind - um es nochmals zu
betonen - keine geschichtsrevisionistischen Phantasien,
sondern Feststellungen unverdächtiger
Bundestagswissenschaftler. Mit ihnen verbindet sich das
Eingeständnis, daß sich die bis 1933 regierenden
Parteien katastrophale finanzwirtschaftliche
Versäumnisse zuschulden kommen ließen. Auch auf
diesem Feld konnten sich die Nationalsozialisten mit einiger
Überzeugungskraft als Retter inszenieren, einer der
Gründe, weshalb Hitler schon nach einigen
Kanzlerschaftsmonaten selbst von früheren Skeptikern
Beifall erhielt.
Die heutige Bundesanstalt für
Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat ihre Wurzeln in
dem 1934 gebildeten Aufsichtsamt für das Kreditwesen.
Nach Kriegsende waren die Besatzungsbehörden allerdings
auch auf diesem Gebiet bemüht, Deutschland durch die
Zerstörung einheitlicher Verwaltungsstrukturen zu
schwächen. Die Finanzaufsicht wurde dezentralisiert und
auf die Bundesländer übertragen. Erst Anfang der
1960er Jahre gelang die Rückkehr zu einer zentralen
Bankenaufsicht. Diese erreichte aber bis heute nicht mehr
die frühere Effizienz.
Das wurde bereits 1974 beim
Zusammenbruch der Kölner Herstatt-Bank deutlich. Wieder
war es zu unkontrollierten, grenzübergreifenden
Großspekulationen gekommen. Trotz der dabei
angerichteten Millionenschäden blieb die
strafrechtliche Aufarbeitung mangelhaft: Eine gegen
Chefbankier Iwan David Herstatt wegen Untreue verhängte
Bewährungsstrafe von zwei Jahren wurde erlassen. Und
sein hauptverantwortlicher Devisenhändler Dany Dattel
kam gar nicht erst vor Gericht; er wurde wegen eines
"KZ-Syndroms" für verhandlungsunfähig erklärt
(Dattel machte schuldausschließend geltend, als
Vierjähriger einige Monate in Auschwitz verbracht zu
haben).
Rückkehr zu altem
Schlendrian
Auch in der gegenwärtigen Krise
finden kaum Strafverfahren statt. Entweder hält jemand
seine schützende Hand über die verantwortlichen
Manager, oder die Gesetze sind vom Bundestag so gestaltet
worden, daß sich für die Staatsanwaltschaften
keine juristische Handhabe ergibt. Zwar klagt man
publikumswirksam über die ungebrochene Habgier der
Boni-Empfänger, ist aber nur zu Pseudo-Maßnahmen
bereit, die sich leicht umgehen lassen (werden
beispielsweise Bonuszahlungen gedeckelt, erhöhen sich
die Betroffenen einfach das Festgehalt, wodurch sich deren
Rechtssicherheit unabhängig von der Ertragslage sogar
noch verbessert).
Fast unbemerkt von der
Öffentlichkeit ist im Sommer 2002 unter rot-grüner
Bundesregierung § 764 des Bürgerlichen
Gesetzbuches zur Gänze weggefallen. In jenem
Paragraphen war festgelegt, daß Terminspekulationen
mit Waren oder Wertpapieren rechtlich als unverbindliches
"Spiel" gelten und kein Schuldverhältnis
begründen. Demnach wären Derivate, Futures,
Optionen, Swaps, Zertifikate und ähnliche
"Finanzprodukte" nur leeres Papier, für das sich
niemand interessieren würde. Aber schon in den Jahren
zuvor hatte der Gesetzgeber den für Spekulanten
hinderlichen Paragraphen ausgehebelt - unter dem Vorwand der
"Finanzmarktförderung". Aus dem Spiel wurde Ernst.
Derselbe Peer Steinbrück, der sich heute über
skrupellose Bankmanager erregt, lobte die neuen Regelungen
zur "Modernisierung" des Investmentwesens als "Segen
für die Volkswirtschaft". Bald darauf brach die
große Krise aus.
Die "falschen" Geburtshelfer
Womit man wieder in "Weimar"
anlangt. Bankiers, Börsianer und andere Finanzjongleure
haben schon damals die Freiräume genutzt, die ihnen von
der Politik geboten wurden. Erst mit dem Kreditwesengesetz
vom 5. Dezember 1934 wendete sich das Blatt zugunsten jener,
die ihr Spargeld sicher anlegen wollten oder Kredit zu
erträglichen Zinsen benötigten. Das Vertrauen in
die Banken wuchs wieder, die Spareinlagen nahmen
beträchtlich zu, und die Wirtschaft blühte auf. Es
wäre also gerade in der heutigen Krise naheliegend, den
75. Geburtstag jenes "Grundgesetzes der deutschen
Kreditwirtschaft", wenn nicht zu feiern, so doch respektvoll
zu begehen. Warum das aber nicht passieren wird? Das Gesetz
hatte die falschen Geburtshelfer. Und sie kamen nur deshalb
ans Werk, weil die anderen politischen Akteure
fürchterlich versagt hatten - wie heute wieder.
Quelle: Nation &
Europa
|