Die Deutschen in der
Stunde des Zusammenbruchs 1945 Von Karlheiz Weißmann
Von der Vertreibung
und der gewöhnlichen Internierung
muß die Verschleppung getrennt werden. Dabei handelt
es sich um einen Vorgang, der im Herbst 1944 einsetzte,
nachdem sowjetische Truppen in die bis dahin von der
Wehrmacht besetzten oder mit Deutschland verbündeten
Länder Ost- und Ostmitteleuropas vorgedrungen waren.
Die UdSSR deportierte etwa 132.000 vor allem weibliche
Volksdeutsche aus Rumänien, Jugoslawien und Ungarn als
Zwangsarbeiter. Die Hauptmasse der Verschleppten machten
allerdings Ost- und Westpreußen, Pommern, Schlesier
und Brandenburger aus. Vom Januar bis zum Juni oder Juli
1945 wurden in Ostdeutschland ungefähr 400.000
Männer und Frauen, Kinder, Jugendliche und Greise
zusammengetrieben und nach langen Fußmärschen,
Transport mit Lastkraftwagen oder Eisenbahn in Arbeitslager
verbracht. Zu diesem Zeitpunkt besaß
Stalin für die Deportation auch eine Art Rechtstitel,
nachdem die Westmächte auf der Konferenz von Jalta (4.
bis 11. Februar 1945) der Auslieferung von Zwangsarbeitern
zwecks Wiedergutmachung zugestimmt hatten. Pro forma wurde
von sowjetischer Seite die Einhaltung bestimmter
Altersgrenzen zugesichert, aber unter den Verschleppten
befanden sich auch Heranwachsende von 12 bis 13 Jahren - man
rechnet mit fünf - bis zehntausend - und Männer
von über siebzig Jahren, außerdem Behinderte und
Schwerkranke. Von den insgesamt 874.000
"Reparationsverschleppten" starben nach den Unterlagen des
Deutschen Roten Kreuzes etwa 400.000. Die Begleitumstände der
Deportation entsprachen der allgemeinen Brutalität des
sowjetischen Vorgehens. Am 3. Februar 1945 erging der streng
geheime NKWD-Befehl Nr. 7161 zwecks "Arbeitsmobilisierung
aller männlichen Deutschen vom 18. bis zum 60.
Lebensjahr". In den Ortschaften fanden sich Plakate in
deutscher und russischer Sprache angeschlagen, die alle
arbeitsfähigen Einwohner zur Meldung bei der
Kommandantur aufforderten; wer nicht freiwillig erschien,
wurde durch Greiferkommandos des NKWD gezwungen. Es gab eine
Art Verhör, bei dem nach der Zugehörigkeit zur
NSDAP oder einer ihrer Gliederungen gefragt wurde; eine
bejahende Antwort galt als Rechtfertigung für die
"Arbeitsmobilisierung". Wer verneinte, riskierte
Mißhandlung und sah sich einer Einheit mit der
Bezeichnung "rote 6" zugewiesen, die der Vernichtung durch
Arbeit ausgeliefert werden sollte. Danach brachte man die
Festgesetzten in provisorischen Gefängnissen unter und
erklärte ihnen, daß sie nur für kurze Zeit
zu leichten Tätigkeiten eingesetzt würden.
Falls jemand naiv genug gewesen war,
dieser Versicherung zu glauben, wurde er bald eines
Schlechteren belehrt. Ohne Winterbekleidung, ohne
ausreichende Nahrung oder medizinische Versorgung setzte man
die Kolonnen in Marsch. Wer nicht durchhielt, wurde
kurzerhand getötet. Das Schicksal der Frauen war
dauernde Vergewaltigung. Bei den Transporten sollen bis zu
10 Prozent der Deportierten ums Leben gekommen sein. In den
Lagern selbst sind über vierzig Prozent der
Deportierten gestorben. Ungeklärt bleibt, wie viele der
insgesamt 422.000 Verschollenen aus den deutschen
Ostprovinzen zu jenen Opfern gerechnet werden müssen,
die auf dem Marsch oder unmittelbar nach Einlieferung in ein
Sammellager umkamen. Kurz nach der Kapitulation der
Wehrmacht stellte die Sowjetunion die Verschleppung aus den
ostdeutschen Gebieten ein und dehnte sie in dieser Form auch
nicht auf die von ihr besetzte Zone aus. Lediglich 26.000
"Spezialisten" und einige tausend zu Zwangsarbeit
Verurteilte aus der SBZ kamen noch hinzu, wobei erstere
leidliche Lebensverhältnisse vorfanden. Ein
entscheidender Grund für die Beschränkung war,
daß die "Arbeitsmobilisierung" in ihrer
willkürlichen Praxis andere Arten der Kontrolle und
Unterwerfung bedrohte. Außerdem standen der
Sowjetunion längst Millionen von Kriegsgefangenen und
"Kriegsverbrechern" zur Verfügung, darunter nicht nur
Angehörige der Wlassow-Armee oder Sowjetarmisten, die
sich der Wehrmacht ergeben hatten, sondern auch die 300.000
Wolgadeutschen, die man wegen angeblichen Verrats nach
Sibirien oder in die kasachischen Steppen deportiert hatte
oder jene 300 polnischen Mädchen aus adligen Familien,
die eher zufällig einer Verschleppung zum Opfer fielen
und von denen nur 100 zurückkehrten. Bereits im Herbst 1945 begann die
Sowjetunion mit der Entlassung arbeitsunfähiger
Verschleppter, bis 1949 war der Rest, der die Torturen
überlebt hatte, frei. Soweit sie aus Ostdeutschland
stammten, konnten sie jedoch nicht in ihre alte Heimat
zurückkehren, da die sowjetische und polnische
Verwaltung eine Wiederansiedlung verbot. Es sei am Rande vermerkt, daß
die Sowjetunion ausdrücklich darauf bestand, die
Arbeitsverschleppung unter die Anklagepunkte des
Nürnberger Tribunals aufzunehmen; Fritz Sauckel, der
Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz,
wurde wegen der von ihm angeordneten Deportationen zum Tod
durch Erhängen verurteilt.
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6:
Verschleppung
Quelle: Karlheinz
Weißmann (Hrsg.): DIE BESIEGTEN
Edition Antaios, Schnellroda 2005 (S. 237-239)
Weiterführend: 2.
Weltkrieg - Die Folgen