3. Oktober 2008

Die Deutschen in der Stunde des Zusammenbruchs 1945
6: Verschleppung

Von Karlheiz Weißmann

Von der Vertreibung und der gewöhnlichen Internierung muß die Verschleppung getrennt werden. Dabei handelt es sich um einen Vorgang, der im Herbst 1944 einsetzte, nachdem sowjetische Truppen in die bis dahin von der Wehrmacht besetzten oder mit Deutschland verbündeten Länder Ost- und Ostmitteleuropas vorgedrungen waren. Die UdSSR deportierte etwa 132.000 vor allem weibliche Volksdeutsche aus Rumänien, Jugoslawien und Ungarn als Zwangsarbeiter. Die Hauptmasse der Verschleppten machten allerdings Ost- und Westpreußen, Pommern, Schlesier und Brandenburger aus. Vom Januar bis zum Juni oder Juli 1945 wurden in Ostdeutschland ungefähr 400.000 Männer und Frauen, Kinder, Jugendliche und Greise zusammengetrieben und nach langen Fußmärschen, Transport mit Lastkraftwagen oder Eisenbahn in Arbeitslager verbracht.

Zu diesem Zeitpunkt besaß Stalin für die Deportation auch eine Art Rechtstitel, nachdem die Westmächte auf der Konferenz von Jalta (4. bis 11. Februar 1945) der Auslieferung von Zwangsarbeitern zwecks Wiedergutmachung zugestimmt hatten. Pro forma wurde von sowjetischer Seite die Einhaltung bestimmter Altersgrenzen zugesichert, aber unter den Verschleppten befanden sich auch Heranwachsende von 12 bis 13 Jahren - man rechnet mit fünf - bis zehntausend - und Männer von über siebzig Jahren, außerdem Behinderte und Schwerkranke. Von den insgesamt 874.000 "Reparationsverschleppten" starben nach den Unterlagen des Deutschen Roten Kreuzes etwa 400.000.

Die Begleitumstände der Deportation entsprachen der allgemeinen Brutalität des sowjetischen Vorgehens. Am 3. Februar 1945 erging der streng geheime NKWD-Befehl Nr. 7161 zwecks "Arbeitsmobilisierung aller männlichen Deutschen vom 18. bis zum 60. Lebensjahr". In den Ortschaften fanden sich Plakate in deutscher und russischer Sprache angeschlagen, die alle arbeitsfähigen Einwohner zur Meldung bei der Kommandantur aufforderten; wer nicht freiwillig erschien, wurde durch Greiferkommandos des NKWD gezwungen. Es gab eine Art Verhör, bei dem nach der Zugehörigkeit zur NSDAP oder einer ihrer Gliederungen gefragt wurde; eine bejahende Antwort galt als Rechtfertigung für die "Arbeitsmobilisierung". Wer verneinte, riskierte Mißhandlung und sah sich einer Einheit mit der Bezeichnung "rote 6" zugewiesen, die der Vernichtung durch Arbeit ausgeliefert werden sollte. Danach brachte man die Festgesetzten in provisorischen Gefängnissen unter und erklärte ihnen, daß sie nur für kurze Zeit zu leichten Tätigkeiten eingesetzt würden.

Falls jemand naiv genug gewesen war, dieser Versicherung zu glauben, wurde er bald eines Schlechteren belehrt. Ohne Winterbekleidung, ohne ausreichende Nahrung oder medizinische Versorgung setzte man die Kolonnen in Marsch. Wer nicht durchhielt, wurde kurzerhand getötet. Das Schicksal der Frauen war dauernde Vergewaltigung. Bei den Transporten sollen bis zu 10 Prozent der Deportierten ums Leben gekommen sein. In den Lagern selbst sind über vierzig Prozent der Deportierten gestorben. Ungeklärt bleibt, wie viele der insgesamt 422.000 Verschollenen aus den deutschen Ostprovinzen zu jenen Opfern gerechnet werden müssen, die auf dem Marsch oder unmittelbar nach Einlieferung in ein Sammellager umkamen.

Kurz nach der Kapitulation der Wehrmacht stellte die Sowjetunion die Verschleppung aus den ostdeutschen Gebieten ein und dehnte sie in dieser Form auch nicht auf die von ihr besetzte Zone aus. Lediglich 26.000 "Spezialisten" und einige tausend zu Zwangsarbeit Verurteilte aus der SBZ kamen noch hinzu, wobei erstere leidliche Lebensverhältnisse vorfanden. Ein entscheidender Grund für die Beschränkung war, daß die "Arbeitsmobilisierung" in ihrer willkürlichen Praxis andere Arten der Kontrolle und Unterwerfung bedrohte. Außerdem standen der Sowjetunion längst Millionen von Kriegsgefangenen und "Kriegsverbrechern" zur Verfügung, darunter nicht nur Angehörige der Wlassow-Armee oder Sowjetarmisten, die sich der Wehrmacht ergeben hatten, sondern auch die 300.000 Wolgadeutschen, die man wegen angeblichen Verrats nach Sibirien oder in die kasachischen Steppen deportiert hatte oder jene 300 polnischen Mädchen aus adligen Familien, die eher zufällig einer Verschleppung zum Opfer fielen und von denen nur 100 zurückkehrten.

Bereits im Herbst 1945 begann die Sowjetunion mit der Entlassung arbeitsunfähiger Verschleppter, bis 1949 war der Rest, der die Torturen überlebt hatte, frei. Soweit sie aus Ostdeutschland stammten, konnten sie jedoch nicht in ihre alte Heimat zurückkehren, da die sowjetische und polnische Verwaltung eine Wiederansiedlung verbot.

Es sei am Rande vermerkt, daß die Sowjetunion ausdrücklich darauf bestand, die Arbeitsverschleppung unter die Anklagepunkte des Nürnberger Tribunals aufzunehmen; Fritz Sauckel, der Generalbevollmächtigte für den Arbeitseinsatz, wurde wegen der von ihm angeordneten Deportationen zum Tod durch Erhängen verurteilt.


Quelle: Karlheinz Weißmann (Hrsg.): DIE BESIEGTEN
Edition Antaios, Schnellroda 2005 (S. 237-239)
Weiterführend:
2. Weltkrieg - Die Folgen

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