Das
Friedensdiktat von Versailles 1919 Einer der entscheidenden Fakten, die
im Herbst 1939 zum Ausbruch des Zweiten Weltkrieges in
Europa geführt haben, war der glücklose Ausgang
des Ersten Weltkrieges für das deutsche und
österreichische Kaiserreich mit den Friedensdiktaten
von Versailles (28.6.1919) und Saint- Germain (10.9.1919),
welche die politischen, wirtschaftlichen und ethnischen
Gegebenheiten in Europa erschütterten und völlig
veränderten. Wie war es aber zu diesem Desaster der
mitteleuropäischen Mächte gekommen, nachdem seit
1871 Deutschland keinen Krieg mehr gegen einen seiner
Nachbarn geführt hatte? Die Ursachen des Ersten Weltkrieges
lagen nach [1]
in der durch die französische Revanche-Hoffnungen seit
dem Krieg von 1870/71 verschärften
deutsch-französischen Spannung und in der wachsenden
panslawistischen Bewegung, die Rußland nach der
Niederlage in Ostasien zu einer Expansionspolitik auf dem
Balkan trieb und dadurch in immer stärkeren Gegensatz
zu Österreich-Ungarn brachte. Das Deutsche Reich zog
sich durch Unterstützung der Donaumonarchie die
Feindschaft Rußlands und durch seinen als reine
Defensivmaßnahme gedachten, von den Engländern
aber als Bedrohung empfundenen Flottenbau die Gegnerschaft
Großbritanniens zu. Die friedliche, dennoch unsichere
und schwankende deutsche Politik war nicht dazu angetan, die
sich aus der außenpolitischen Isolierung ergebenden
Gefahren zu bannen. Die Ermordung des
österreichisch-ungarischen Thronfolgers Franz Ferdinand
und seiner Gattin durch serbische Verschwörer am
28.6.1914 in Sarajewo veranlaßte
Österreich-Ungarn zu einem scharfen Gegenschlag. Sein
Ultimatum an Serbien vom 23.7.1914 rief Rußland auf
den Plan und führte damit infolge der europäischen
Bündnisverflechtungen und Generalstabsabmachungen trotz
deutscher und englischer Vermittlungsversuche zur
Katastrophe. Österreich-Ungarn erklärte am
28.7.1914 an Serbien, Deutschland wegen der russischen
Gesamtmobilmachung am 1.8. an Rußland und am 3.8.1914
an Frankreich den Krieg, nachdem dieses eine deutsche
Anfrage nach seiner Haltung ausweichend beantwortet hatte.
England nahm den deutschen Einmarsch in Belgien am 4.8. zum
Anlaß seiner Kriegserklärung an das Deutsche
Reich. Durch den Londoner Vertrag vom 6.9.1914
verpflichteten sich die Alliierten, keinen Sonderfrieden
(wie auch später im Zweiten Weltkrieg) mit Deutschland
abzuschließen. So kam es zu einem harten und
gnadenlosen Waffengang (in dessen Verlauf insgesamt 65
Millionen Soldaten mobilisiert wurden, von denen 8,5
Millionen fielen, über 21 Millionen verwundet wurden
und rund 7,8 Millionen in Kriegsgefangenschaft gerieten oder
vermißt blieben [2]
an den Fronten im Westen (am 6.4.1917 hatten auch die
Vereinigten Staaten von Amerika Deutschland den Krieg
erklärt), Süden (Italien war am 23.5.1915 mit
einer Kriegserklärung an Österreich-Ungarn in den
Weltkrieg eingetreten), Südosten und Osten, der aber
durch die Verschlechterung der Ernährungs- und
Rohstofflage, durch politische Zersetzungserscheinungen in
der Donaumonarchie und durch wachsende innenpolitische
Spannungen im Reich zu einer allgemeinen
Kriegsmüdigkeit führte, wobei der Wunsch nach
baldiger Beendigung des Krieges immer lauter wurde.
[3]
So forderte am 28.9.1918 die deutsche Oberste Heeresleitung
von der Reichsregierung infolge der aussichtslosen
Kriegslage ein Friedens- und Waffenstillstandsangebot an die
Alliierten. Daraufhin ersuchte die Reichsregierung in der
Note vom 3.10.1918 den damaligen US-amerikanischen
Präsidenten Woodrow Wilson um Vermittlung des Friedens
auf der Grundlage seiner am 8.1.1918 verkündeten
"Vierzehn Punkte" sowie der daran anschließenden
programmatischen Friedensäußerungen Wilsons. In
seiner Note vom 5.11.1918 erklärte er, daß die
Bereitschaft zum Friedensschluß auf der Grundlage der
"Vierzehn Punkte" bestehe; Ausnahmen wurden gemacht
über den Grundsatz der "Freiheit der Meere" und
über den von Deutschland zu verlangenden Schadensersatz
"für allen durch seine Angriffe zu Wasser und zu Lande
und in der Luft der Zivilbevölkerung der Alliierten und
ihrem Eigentum zugefügten Schaden" (= Reparationen).
Die aufgrund der Note abgesandte
deutsche Waffenstillstandskommission mußte am
11.11.1918 auf Weisung der Obersten Heeresleitung die
Waffenstillstandsbedingungen im Wald von Compiegne/
Frankreich unterzeichnen, die eine Wiederaufnahme von
Kriegshandlungen durch Deutschland unmöglich machten.
Sie enthielten unter anderem die Räumung Belgiens,
Frankreichs, Elsaß-Lothringens und Luxemburgs in
fünfzehn Tagen, die Auslieferung der deutschen
Kriegsflotte (die dann am 21.6.1919 im englischen Hafen
Scapa-Flow auf Befehl ihres Admirals von Reuter versenkt
wurde), die Ablieferung sämtlichen Kriegsmaterials, die
Ungültigkeit der im Osten und Südosten bereits
geschlossenen Friedensverträge. Da die Hungerblockade
(die schon zu Beginn des Krieges 1914 von den
Engländern verhängt worden war und in Deutschland
zu erheblichen Notlagen wie den 'Steckrübenwinter'
1916/17, erhöhter Sterblichkeit und Geburtenausfall
geführt hatte) im Waffenstillstandsvertrag
ausdrücklich aufrechterhalten blieb und bis zum
Abschluß des Friedensvertrages nicht aufgehoben werden
sollte, befand sich das durch innere Wirren (Gewalt,
kommunistische Umsturzversuche, Revolten und Mord)
geschwächte Deutsche Reich in einer taktisch schlechten
Position für die kommenden Friedensverhandlungen.
Deutschland vertraute auf die Zusicherung, daß Wilsons
"Vierzehn Punkte" die Grundlage für die
Friedensbedingungen sein sollten. Doch waren Frankreich und
Großbritannien in ihren internen Plänen nicht
bereit, einen solchen Vorvertrag anzuerkennen. Die
Geheimverträge aus dem Weltkrieg sowie die durch
maßlose und bösartige Kriegspropaganda
aufgehetzte 'Öffentliche Meinung' standen dem entgegen.
So zog sich das deutsche Heer, im Felde unbesiegt, unter
Generalfeldmarschall von Hindenburg in mustergültiger
Ordnung aus den besetzten Ländern zurück und
löste sich in Deutschland auf. Erst am 18. 1. 1919 trat die
Friedenskonferenz in Paris zusammen. Die besiegten Staaten
Deutschland und Österreich waren von der Teilnahme
ausgeschlossen. Auch Rußland (dort hatten inzwischen
die Bolschewisten die Macht übernommen) nahm nicht
teil. Unter den anwesenden Staaten galt von Anfang an eine
betonte Rangordnung, die den großen Mächten
('Kriegführende Mächte mit allgemein umfassenden
Interessen') das Übergewicht verlieh:
Großbritannien, Frankreich, USA, Italien und Japan.
Entgegen Wilsons Grundsatz der offenen Diplomatie waren die
Verhandlungen fast stets geheim; nur sechs öffentliche
Vollversammlungen fanden statt. Das maßgebende Gremium
wurde der 'Rat der Zehn' mit je zwei Vertretern der
fünf Großmächte. Dieser wurde im März
auf den 'Rat der Vier' reduziert (Wilson, Lloyd George,
Clemenceau und Orlando = die 'Großen Vier').
Die Hauptarbeit der Konferenz wurde
in 58 Sonderausschüssen geleistet. Die politische
Entscheidung lag allein bei den 'Großen Vier'; der
italienische Außenminister Orlando spielte besonders
in den deutschen Fragen eine geringere Rolle und
verließ mit seiner Delegation zeitweilig die
Konferenz, um den Protest gegen die Geringschätzung der
italienischen Forderungen bei den Verbündeten
auszudrücken. Auffassungen und Ziele der drei
Politiker Wilson, Lloyd George und Clemenceau widersprachen
sich vielfach. Wilson, vom utopischen Glauben an eine
politische Weltreform und Friedensordnung erfüllt,
setzte sich vor allem für den Plan einer Liga der
Nationen ein und unterlag in allen Einzelfragen der
Verteilung des Kriegsgewinns dem härteren politischen
Willen der britischen und französischen
Staatsmänner. Deren Verhältnis war infolge der
unterschiedlichen maritimen und kontinentalen Interessen zum
Teil erheblich gespannt. Lloyd George war zudem beunruhigt
über die Folgen zu harter und ungerechter
Friedensbedingungen und versuchte besonders in der letzten
Phase der Beratungen in Einzelfragen mildernd zu wirken. Es
kam ihm in erster Linie auf die Vernichtung der deutschen
Kolonial- und Seemacht an, während Clemenceau -
schärfer noch General Foch - das französische
Sicherheitsbedürfnis durch große Forderungen im
Rheingebiet zu befriedigen suchte. Alle drei waren sich
jedoch darin einig, ihre Differenzen hinter dem Ziel, mit
Deutschland zum Friedensschluß zu kommen,
zurücktreten zu lassen. Sie waren sich ferner einig in
der moralischen Verurteilung der deutschen Führung,
besonders des Kaisers, dem die 'alleinige Kriegsschuld'
zugesprochen wurde. Am 7.5.1919 wurden die
Friedensbedingungen der kurz vorher eingeladenen deutschen
Delegation (Außenminister Graf Brockdorff-Rantzau)
unter entehrenden Umständen überreicht;
mündliche Verhandlungen wurden abgelehnt. In
zahlreichen Denkschriften suchte jedoch die deutsche
Delegation eine Zurückführung auf die
Grundsätze zu erreichen, unter denen sich Deutschland
zum Frieden bereit erklärt hatte. In der Mantelnote der
Alliierten und Assoziierten vom 16.6.1919 wurden fast alle
deutschen Gegenvorschläge abgewiesen (!) und die
deutsche Alleinschuld am Krieg als dem "größten
Verbrechen gegen die Menschheit und gegen die Freiheit der
Völker" in scharfer Form festgestellt. Die
vorbehaltlose Unterzeichnung wurde ultimativ in fünf
Tagen gefordert. Die harten, unterdrückenden und
entehrenden Klauseln des Versailler Vertrages, die ohne
deutsche Mitwirkung zustande gekommen waren, erregten in
Deutschland tiefe Erbitterung. Trotz Fortdauer der
Hungerblockade stießen sie in weiten Kreisen auf
Ablehnung. Die Reichsregierung unter ihrem Reichskanzler
Philipp Scheidemann erklärte sie für unannehmbar
und trat deswegen zurück. (Er hatte am 8.5.1919 vor dem
Reichstag den Versailler Vertrag als "Dokument des Hasses
und der Verblendung" bezeichnet.) Sie überließ
die Entscheidung der Nationalversammlung, die am 22.6.1919
mit 237 gegen 138 bei 6 Enthaltungen sich mit der
Unterzeichnung des Versailler Diktats einverstanden
erklärte. Gegen die Unterzeichnung stimmten die
Deutschnationalen und die Deutsche Volkspartei sowie der
überwiegende Teil der Deutschen Demokratischen Partei.
Nach dem Rücktritt
Scheidemanns, Brockdorff-Rantzaus und anderer Minister nahm
die neue Regierung aus Zentrum und Sozialdemokraten
schließlich am 23. Juni den Vertrag an, sträubte
sich jedoch noch gegen die anzuerkennende Alleinschuld
Deutschlands am Ersten Weltkrieg. Daraufhin drohten die
Siegermächte dem wehrlosen deutschen Staat in einem
Ultimatum mit Gewaltmaßnahmen. Daraufhin wurde der sogenannte
Friedensvertrag am 28.6.1919 im Spiegelsaal des Versailler
Schlosses unterzeichnet, an dem Ort, wo am 18.1.1871
König Wilhelm I. von Preußen zum Deutschen Kaiser
proklamiert worden war. Der Norddeutsche Bund hatte damals
durch Reichstagsbeschluß vom 9.12.1870 den Namen
'Deutsches Reich' beschlossen, dem die Länder Baden,
Hessen, Bayern und Württemberg im November 1870
beigetreten waren. Die Reichsverfassung (eine Ausgestaltung
der Verfassung des Norddeutschen Bundes) war am 16.4.1871
Gesetz geworden. GEBIETSABTRETUNGEN UND
REPARATIONEN Vertreter der 27 'Alliierten und
assoziierten Mächte', wie sich die Kriegsgegner
Deutschlands bezeichneten, und zwei Bevollmächtigte der
deutschen Reichsregierung (Außenminister Hermann
Müller-Franken, SPD, und Johannes Bell, Zentrum)
setzten am 28.6.1919 ihre Unterschrift unter das
Vertragswerk. Abgesehen von einigen geringfügigen
Änderungen, war ihre Unterschrift der einzige Beitrag,
den die deutsche Seite zum sogenannten Friedensvertrag
leisten durfte. (Siehe dazu die ins Auge springenden
Parallelen zum 'Münchner Abkommen' von 1938, für
dessen spätere 'Ungültigkeitserklärung' die
tschechoslowakische Regierung deren Nichtanwesenheit bei der
Unterzeichnung geltend machte und recht bekam, obwohl der
Fall juristisch ganz anders lag!) Er trat am 10.1.1920 in
Kraft. So mußte sich die deutsche Reichsregierung dem
Diktat der 'Großen Vier' (England, Frankreich, Italien
und die USA) beugen und unter anderem folgende Punkte
anerkennen und durchführen: Deutschland Deutschland muß wertvolle und
alte Reichsgebiete in Europa mit einer Fläche von rund
3 Mio qkm abtreten, das sind 13% deutschen Bodens mit einer
Bevölkerung, die 10% ausmachte. An Eisenerzvorkommen
fielen 75%, an Zinkerzen 68% und an deutschen
Steinkohlevorkommen 26% an seine Nachbarn. Im Westen und
Norden kamen Eupen, Malmedy und Moresnet an Belgien,
Elsaß und Lothringen an Frankreich, Nordschleswig
(Hadersleben, Apenrade, Tondern und die Insel Alsen) an
Dänemark und das Saarland an den Völkerbund. Im
Osten: Teile von Schlesien und Ostpreußen, fast ganz
Westpreußen und Posen an Polen, das Hultschiner
Ländchen an die Tschechoslowakei, das Memelland an den
Völkerbund unter Litauens Verwaltung und ebenso Danzig
an den Völkerbund. Auch alle Kolonien in Afrika und
Asien (Deutsch-Südwest-Afrika, Deutsch-Ost-Afrika,
Kamerun, Togo sowie Deutsch-Neu-Guinea, Samoa und
Kiautschou) mit einer Gesamtfläche von 2 962 842 qkm
und einer Bevölkerung von rund 12 Millionen wurden
Deutschland genommen und als Mandate des Völkerbundes
an verschiedene Länder verteilt, da sich "Deutschland
als unfähig und unwürdig zum Kolonisieren"
erwiesen habe. Die Gebietsabtretungen an Polen und
die am 28.10.1918 erstmals gegründete Tschechoslowakei
wurden entgegen vielfach geäußerter Proteste und
Resolutionen der betroffenen Bevölkerung erzwungen -
unter Mißachtung des von US-Präsident Wilson in
seinen "Vierzehn Punkten" versprochenen
Selbstbestimmungsrechtes und ohne Volksabstimmung
[4]
obwohl a) sich in den 12 dann an
Polen abzutretenden Wahlkreisen Westpreußens bei der
Wahl zur deutschen Nationalversammlung am 19.1.1919 eine
deutsche Mehrheit von 51,4% der Wahlberechtigten ergab (die
Polen hatten zur Wahlenthaltung aufgerufen; da die
Wahlbeteiligung mit 58% nur um 28% niedriger als bei der
Reichstagswahl von 1910 lag, kann daraus auf einen Anteil
der polnisch Gesinnten von rund 30% geschlossen werden);
b) bei den später
zugelassenen Volksabstimmungen in den vier
nordöstlichen westpreußischen Kreisen Rosenberg,
Stuhm, Marienwerder und Marienburg am 11.7.1920 92,43%
für Deutschland und nur 7,57% für Polen stimmten
(obwohl 1910 bei der Sprachfeststellung 15,94% Polnisch als
ihre Muttersprache angegeben hatten); c) bei der späteren
Volksabstimmung in Masuren im benachbarten südlichen
Ostpreußen am 11.7.1920 sogar 97,8% für
Deutschland und nur 2,1% für Polen stimmten; (auch hier
1910: 30,87% Masurisch und 12,85% Polnisch als
Muttersprache). Im östlichsten ostpreußischen
Abstimmungskreis Oletzko gab es 1910 in der
Sprachenstatistik 1117 Polen, 406 Masuren und 9981
zweisprachige, bei der Volksabstimmung am 11.7.1920 aber bei
28 627 Stimmen nur zwei (!) Stimmen für Polen. Der
Kreis Ortelsburg mit 63,4% masurisch Sprechenden 1910 ergab
am 11.7.1920 nur 1,05% der Stimmen für Polen, dagegen
98,95% für Deutschland. Aus diesen eindeutigen
Ergebnissen kann mit Sicherheit geschlossen werden,
daß Volksabstimrnungen, wenn sie in den anderen
Kreisen Westpreußens (oder Posens) zugelassen worden
wären, ebenfalls hohe deutsche Mehrheiten erbracht
hätten. Die Abtretung Westpreußens geschah also
eindeutig gegen das Selbstbestimmungsrecht und die
völkische Zugehörigkeit. Die an Polen abgetretenen Provinzen
Westpreußen und Posen hatten folgende Einwohnerzahlen:
Provinz qkm Einwohner davon
Deutsche von Westpreußen 17 778 1 296 000 727 000 von Posen 26 041 1 946 000 670 000 Insgesamt 43 819 3 242 000 1 397 000 Ab 1919 führte der polnische
Staat eine systematische Entdeutschung der neugewonnenen
Gebiete des Kaiserreiches durch. Eine erste Welle von
Zwangsvertriebenen durch Auflösung deutscher
Behörden und Garnisonen brachte rund 200 000
Ostflüchtlinge ins verbliebene Reich. Dann mußten
alle, die für Deutschland optiert hatten, sowie die
Deutschen, die nach 1908 eingewandert waren oder nicht 12
Jahre ununterbrochen im Land gewohnt hatten, die
Ostprovinzen verlassen. Beschlagnahme und Auflösung von
Pachtverträgen brachten rund 400 000 ha aus deutscher
in polnische Hand, die Agrarreform von 1926 vertrieb weitere
deutsche Bauern. Allein von 1918-1923 verließen mehr
als 800 000 Deutsche ihre nun polnisch gewordene Heimat.
Dadurch sank der Deutschenanteil im Korridor (1910) von
65,1% auf 19,6%, in den abgetretenen Gebieten der Provinz
Posen von 38,7% auf 14,3% (besonders stark in den
Städten Thorn um 92,6%, in Graudenz um 89,6% und in
Posen um 90,8%). Unter Mißachtung des sonst
lautstark propagierten Selbstbestimmungsrechtes, gegen
eindeutige Abstimmungsergebnisse und unter Bruch der
Versprechungen zum Minderheitenschutz raubte so schon nach
dem Ersten Weltkrieg der polnische Staat weite Gebiete seit
Jahrhunderten deutsch besiedelten Landes. Dieser
völkerrechtswidrige Landraub wurde 1945 in noch
größerem und brutalerem Ausmaß fortgesetzt
und durch eine deutsche Regierung 1990 auch noch
sanktioniert und festgeschrieben. Hatte sich die Weimarer
Republik bis zu ihrem Ende 1933 noch mit aller ihr zur
Verfügung stehenden Kraft gegen das Versailler Diktat
und seine Folgen gewehrt, so verschenkte eine
'demokratische', 'rechtssstaatliche' und
'christlich-liberale' Bundesregierung ein Viertel des
deutschen Vaterlandes ohne Gegenleistung (!) mehr oder
weniger freiwillig an seine östlichen Nachbarn.
Österreich-Ungarn
Ähnliche Verluste mußte
Österreich-Ungarn durch das Diktat von St. Germain
hinnehmen. [4]
Die jahrhundertealte Doppelmonarchie wurde zerschlagen;
Österreich wurde Republik (wobei Kaiser Karl von
Österreich, König von Ungarn, Böhmen,
Kroatien usw. mit seiner Familie das Land verlassen
mußte und am 1.4.1922 im Exil auf der portugiesischen
Insel Madeira verstarb), und Ungarn wurde selbständig.
Das seit 1363 zum Habsburger Kaiserreich gehörende
deutsche Südtirol kam bis zum Brennerpaß an
Italien, die Untersteiermark und Südkärnten mit
dem Kanaltal, Tarvis und Ödenburg an das neugebildete
Jugoslawien, das Sudetenland an die am 28.10.1918
gegründete Tschechoslowakei, die bis dahin
überhaupt nicht existiert hatte. Obwohl die neu
zusammengetretene österreichische Nationalversammlung
bereits am 12.11.1918 den Anschluß der deutschen Teile
Österreichs an das Deutsche Reich beschlossen hatte,
wurde der Anschluß von den Alliierten verboten, ja
sogar der von der Nationalversammlung beschlossene Name
'Deutsch-Österreich' wurde im Vertrag von St. Germain
untersagt. Auch das Selbstbestimmungsrecht der
Sudetendeutschen (das Wilson ja in seinem
"14-Punkte-Programm" den europäischen Völkern
versprochen hatte) im seit tausend Jahren zum
'Römischen Reich Deutscher Nation' gehörenden
Böhmen, die sich im Oktober 1918 ausdrücklich als
Teil Österreichs und damit des Deutschen Reiches
erklärt hatten, wurde vom 'Rat der Vier' in St. Germain
nicht beachtet. Im Gegenteil, als ab Mitte November
1918 tschechische Truppen überraschend die deutschen
Siedlungsgebiete gewaltsam okkupierten, die
deutschösterreichische Regierung in treuhändischer
Fürsorgepflicht dagegen protestierte und auf die klaren
Willensbekundungen der Sudetendeutschen, "ihre Freiheit
aufrechtzuerhalten und vom tschechoslowakischen Staat
unabhängig zu bleiben", hinwies, wurde der
tschechoslowakischen Regierung auf ihr Ersuchen hin von den
Siegermächten Großbritannien, Frankreich und
Italien (die USA lehnten dies ab) nachträglich die
Ermächtigung zur Besetzung des Sudetenlandes erteilt.
Damit wurde das Selbstbestimmungsrecht der Deutschen in
Böhmen, Mähren und Sudetenschlesien wie auch in
Österreich klar und unmißverständlich
gebrochen. Die übrigen Teile der
österreichisch-ungarischen Doppelmonarchie kamen an den
1916 von der deutschen und österreichischen Regierung
(!) wiedererrichteten polnischen Staat (den es über 120
Jahre nicht mehr gegeben hatte) sowie an Rumänien.
BESATZUNGSTRUPPEN IN
DEUTSCHLAND Zu den von Frankreich geforderten
Friedensbedingungen gehörten neben der Abrüstung
des Deutschen Reiches und der Entmilitarisierung der
Rheinzone vor allem die Abtrennung des Saargebietes, dessen
Kohlegruben der 'Grande Nation' zufielen. Erst nach 15
Jahren sollte die dortige Bevölkerung über ihren
weiteren Status entscheiden können.
[5]
Vom 1.12.1919 bis 1930 besetzten französische und
belgische Truppenverbände mit 140 000 Mann
Saarbrücken, das Rheinland (mit teilweise farbigen
Soldaten, was von der deutschen Bevölkerung zumeist als
weitere Demütigung empfunden wurde) und die Pfalz. Als
im Frühjahr 1920 reichstreue Truppen ('Reichswehr')
erneut einen kommunistischen Aufstand im Ruhrgebiet (der
erste war bereits 1919 aufgeflammt) niederschlugen,
fühlte sich Frankreich bedroht und besetzte den
'Maingau' mit Frankfurt/Main, Wiesbaden, Homburg und
Darmstadt. Auf alliierten Konferenzen 1920/21
wurde eine von Deutschland zu zahlende
Kriegsentschädigung in Höhe von 269 Milliarden
Goldmark, zahlbar in 42 Jahren, gefordert - bei Verzug
wurden Gewaltmaßnahmen angedroht. Wegen angeblichen
'Zahlungsverzuges' wurden schon im März 1921 als
'Sanktionsmaßnahme' Köln (bis 1926), Koblenz,
Düsseldorf, Duisburg, Ruhrort, Mülheim/Ruhr und
Oberhausen von den Franzosen besetzt. Ein deutscher Antrag
auf Stundung der Zahlungen wurde abgelehnt. Am 27.4.1921
wurden allerdings die Reparationen auf 138 Milliarden
Goldmark ermäßigt. [6] Ende Mai 1921 lebten in Deutschland
neben der Stammbevölkerung 1 Million Flüchtlinge
aus dem Ausland und den ehemaligen Kolonien, aus
Elsaß-Lothringen, Westpreußen, Posen,
Oberschlesien, aus Rußland und dem Baltikum, Juden aus
Osteuropa sowie im Ausland interniert gewesene Deutsche.
Am 10.1.1923 besetzte Frankreich
widerrechtlich zwecks "Kontrolle der deutschen
Kohlelieferungen" das Ruhrgebiet (bis 1930). Die deutsche
Reichsregierung rief dagegen zum passiven Widerstand auf,
den die Bevölkerung zum Großteil befolgte.
Eisenbahn, Post, Strom und Heizung fielen aus. Über 10
000 Deutsche wurden von den Franzosen verhaftet.
Erwähnt sei nur das Oster-Massaker am 31.3.1923 in
Essen, wo die Besatzungstruppen während einer
friedlichen Versammlung auf unbewaffnete Krupp-Arbeiter
schossen und 13 Tote und 39 Verwundete verursachten. Weitere
124 Deutsche wurden im Verlauf der französischen
Besatzungszeit getötet. [5]
'ALLEINKRIEGSSCHULD' UND
'KRIEGSVERBRECHER' In Artikel 231 des Versailler
Vertrags war von den Siegermächten folgendes festgelegt
worden: Dazu wollte man - wie dies dann nach
dem Zweiten Weltkrieg mit aller Konsequenz bewerkstelligt
wurde - die führenden Köpfe der Reichsregierung
sowie den am 28.11.1918 abgedankten deutschen Kaiser Wilhelm
II. als 'Kriegsverbrecher' vor ein internationales Tribunal
stellen. Zu diesem Zweck übergaben die Westmächte
im Februar 1920 eine im Versailler Vertrag vorgesehene Liste
'deutscher Kriegsverbrecher', die 895 Persönlichkeiten
- von Generalfeldmarschall Paul von Hindenburg bis zu
Kronprinz Rupprecht von Bayern sowie weitere Militärs
und Politiker - umfaßte, und forderten deren
Auslieferung. Diesem bisher einmaligen Begehren stellte sich
jedoch das Deutsche Reichsgericht in Leipzig entgegen und
ließ eine Deportation an die Siegermächte nicht
zu. Auch die holländische Königin Wilhelmine
verweigerte standhaft die Auslieferung des in die
Niederlande exilierten deutschen Kaisers, so daß es
nicht zu einem Schauprozeß internationalen
Ausmaßes kam. Letzterer konnte dann erst nach dem Ende
des Zweiten Weltkrieges 1945/46 in Nürnberg über
die Bühne gehen, nachdem man fast aller führenden
und verantwortlichen Personen des Dritten Reiches habhaft
geworden war. ENTMILITARISIERUNG UND
KRIEGSENTSCHÄDIGUNGSKOSTEN Weitere Vertragspunkte des
Versailler Friedensdiktates betrafen die Beschränkung
des deutschen Militärs auf 100 000 Mann, die
Abschaffung der Allgemeinen Wehrpflicht, die Auflösung
des Generalstabs, die Auslieferung des gesamten
Kriegsmaterials inklusive der Kriegsflotte, Verzicht auf den
Bau von Schlachtschiffen, Begrenzung der Marinesoldaten auf
15 000 Mann, die nur für den Küstenschutz
eingesetzt werden durften, Einrichtung einer
entmilitarisierten Zone 50 km östlich des Rheins,
Verbot des Baues von Kriegsflugzeugen. Als Kriegsentschädigungskosten
wurden gefordert: Ablieferung von 90% der bestehenden
Handelsflotte, von Maschinen und Fabrikeinrichtungen,
Lieferung großer Mengen an Vieh und Kohle,
Übergabe des deutschen Überseekabels,
Übernahme der gesamten Besatzungskosten, Verpflichtung
zu Schuldverschreibungen über 80 Milliarden Goldmark,
Einziehung der Vermögenswerte im Ausland, Zahlung einer
noch festzusetzenden Gesamtkriegsschuld innerhalb von 30
Jahren, die Wiedergutmachung aller in Frankreich
entstandenen Kriegsschäden, der Internationalen
Kommission für Wiedergutmachung diktatorische
Vollmachten gegenüber allen Instanzen des Deutschen
Reiches einzuräumen, die Internationalisierung von
Rhein, Donau, Elbe, Oder, Memel und des
Kaiser-Wilhelm-Kanals zuzulassen und den vorläufigen
Ausschluß Deutschlands aus dem zu gründenden
'Völkerbund' hinzunehmen. Außerdem wurde das
Deutsche Reich von den 'Olympischen Spielen' ausgeschlossen
und durfte daher an den Olympiaden 1920 in Antwerpen und
1924 in Paris nicht teilnehmen. Während im Versailler Vertrag
die allgemeine Verpflichtung Deutschlands zur Zahlung von
Reparationen festgelegt und die Bestimmung der Endsumme
einer zu bildenden 'Reparationskommission' überlassen
wurde, begannen dann im Frühjahr 1920 die eigentlichen
Reparationskonferenzen (Boulogne 1920, Spa 1920, Paris
1921). Die 'Pariser Beschlüsse' sahen insgesamt 269
Milliarden Goldmark vor. Nach Ablehnung dieser horrenden
Summe durch die deutsche Reichsregierung (London 1921)
besetzten die Franzosen Düsseldorf, Duisburg und
Ruhrort. Das 'Londoner Ultimatum' vom 4.5.1921, das die
Anerkennung einer Reparationsschuld von insgesamt 138
Milliarden Goldmark (sie sollten in Jahresraten zu jeweils 2
Milliarden Goldmark getilgt werden, wobei neben den Geld-
auch Sachleistungen wie zum Beispiel Kohlelieferungen nach
Frankreich vorgesehen waren) und eine jährliche Abgabe
in Höhe von 26% des deutschen Ausfuhrwertes forderte,
wurde dann zwangsläufig angenommen. Die wirtschaftlichen Lasten der
ungeheuren Reparationsforderungen stellten für die
Weimarer Republik eine Bürde dar, der sie in keiner
Weise gewachsen war und die deshalb den Prozeß ihres
Niedergangs beschleunigte. Nachdem die Reparationskommission
auf französischen Antrag festgestellt hatte, daß
das Deutsche Reich in den Sachlieferungen (Holz und Kohle)
im Sinne einer "absichtlichen Verfehlung"
rückständig geblieben sei (tatsächlich
handelte es sich dabei nur um eine geringfügige
Unterschreitung des Kontingents), besetzten am 10.1.1923
französische und belgische Truppen das Ruhrgebiet
(siehe oben). Dessen Abschnürung vom Reich und die Last
der Reparationszahlungen ließen die deutsche
Wirtschaft 1923 zusammenbrechen und die Inflation
anschwellen. Auf ihrem Höhepunkt war schließlich
1 US-Dollar 4,2 Billionen Reichsmark wert! Diese Inflation
in bisher nicht gekanntem Ausmaß brachte die Sparer um
ihren mühsam und oft über Generationen erworbenen
Besitz. Im August 1923 gab der neue Reichskanzler Gustav
Stresemann den passiven Widerstand gegen die
französische Besatzung auf. Durch die Einführung
der 'Rentenmark' konnten die Finanzen halbwegs stabilisiert
werden. Am 16.8.1924 nahm der Reichstag auf
Veranlassung der USA das sogenannte 'Dawes-Abkommen' an, das
die deutsche Finanzverwaltung ganz den Alliierten
unterstellte. Die Eisenbahnen, bestimmte Zölle und
Steuern wurden den Siegern verpfändet. Außerdem
wurden die deutschen Reparationen neu geregelt, das
heißt, für 1924/25 wurde eine Senkung der
Reparationsraten auf 1 Milliarde Goldmark jährlich
bestimmt - die Gesamthöhe der Reparationen wurde jedoch
nicht gesenkt! Deutschland erhielt einen 800 Millionen
Dollar-Kredit, um seine Währung zu stabilisieren, die
Wirtschaft anzukurbeln und die Zahlungsfähigkeit des
Reiches sicherzustellen. Im sogenannten 'Locarno-Vertrag'
garantierten die Westmächte 1925 die deutsche
Westgrenze. Entgegen ihren Versprechungen in Versailles und
im Völkerbund (am 8.9.1926 wurde Deutschland nach
demütigender Wartezeit darin aufgenommen und erhielt
einen Ratssitz) rüsteten die Entente-Mächte nicht
ab, drängten aber verstärkt auf Deutschlands
Abrüstung. Erst nachdem im Reich auch Polizei und
Jugendbünde entmilitarisiert waren, verließen die
französischen Truppen Ende 1926 das Kölner Gebiet.
[7] Bis zum Jahre 1929 kam die Weimarer
Republik ihren Zahlungsverpflichtungen im wesentlichen nach,
sah sich jedoch genötigt, die Hilfe ausländischer
Kapitalgeber in Anspruch zu nehmen, was wiederum zu einer
jährlichen Zinsbelastung in Höhe von 1,5
Milliarden Reichsmark führte. Nachdem der 'Dawes-Plan'
nicht mehr funktionierte, wurde er 1929 durch den
'Young-Plan' abgelöst, der die Zahlungen der deutschen
Reparationsleistungen auf 59 Jahresraten zu je zwei
Milliarden RM festlegte (das heißt bis zum Jahre
1988). Gleichzeitig wurde die Zusage der vorzeitigen
Räumung des gesamten Rheinlandes gegeben, die dann erst
1930 abgeschlossen war. Das Krisenjahr 1930/31, die
Kündigung von Auslandskrediten, ein starker Gold- und
Devisenabfluß erschütterten das Gefüge der
deutschen Wirtschaft derart, daß sich Deutschland
außerstande sah, überhaupt noch
Reparationsleistungen zu erbringen. Die allgemeine
Weltwirtschaftskrise wirkte sich auf das Reich besonders
verheerend aus. Die Zahl der (registrierten) Arbeitslosen
stieg ständig an und erreichte mit 6 129 000 Menschen
im Frühjahr 1932 ihren Höhepunkt. Hinzuzurechnen
sind nochmals 1,6 Millionen Frauen, Jugendliche, Alte und
Gelegenheitsarbeiter, die ebenfalls über keinen festen
Arbeitsplatz verfügten. [8] Mit dem sogenannten
'Hoover-Moratorium' wurden im Juni 1931 die
Reparationszahlungen des Reiches zunächst für ein
Jahr ausgesetzt. In dem am 9.7.1931 in Lausanne
geschlossenen Abkommen wurde nur noch auf eine Restschuld in
Höhe von drei Milliarden Reichsmark bestanden, die von
Deutschland jedoch nicht mehr beglichen wurde. Begleichung der
Reparationsforderungen des Ersten Weltkrieges bis
heute Nach alliierten Berechnungen habe
Deutschland von den insgesamt 138 Milliarden Goldmark des
Ersten Weltkrieges nur 21,8 Milliarden Mark beglichen,
während es nach deutschen Berechnungen 67,7 Milliarden
Mark sind, was mit der unterschiedlichen Bewertung von
Sachlieferungen zu tun hat. Doch wer annimmt, daß die
Reparationsforderungen aus dem Ersten Weltkrieg nach 80
Jahren (!) inzwischen vom Tisch sind, da ja Deutschland seit
dem Zweiten Weltkrieg noch weit höhere
Milliardenforderungen zu erfüllen hat, sieht sich
leider getäuscht. Mit buchhalterischer Akribie werden
die damaligen alliierten 'Zahlungsbefehle' auch heute noch
der Bundesrepublik Deutschland präsentiert und
müssen zu allen Belastungen, die seit 1945 dem
deutschen Volk neuerlich entstanden sind, nach wie vor
beglichen werden. So erläutert W. H. Krause
[9]
diese Absurdität in seinem Beitrag Offene Rechnungen
von 1921 unter anderem wie folgt: Rund 22 Gläubigerstaaten
waren bei der Londoner Konferenz vertreten. Es kam zu
einem Abkommen über die deutschen Vorkriegsschulden
(Bundesgesetzblatt 1953 II, S. 331). Bis zum Jahre
1980, so war weiter aus dem Bundesfinanzministerium zu
erfahren, entsprach die Bundesrepublik Deutschland wie
folgt dem Londoner Schuldenabkommen: Es wurden 990
Millionen DM an die Inhaber von Bonds der ehemaligen
Young-Anleihe gezahlt. Für die Besitzer von Bonds
aus der Dawes-Anleihe entrichtete die Bundesregierung 341
Millionen DM und für solche der Kreuger-Anleihe 200
Millionen Mark. Offen sind nach dem heutigen
Stand noch die Zinsrückstände aus den Jahren
1945-52, und zwar in Höhe von 40,2 Millionen Mark
(Dawes-Anleihe), 175,8 Millionen Mark (Young-Anleihe)
sowie 23,4 Millionen Mark (Kreuger-Anleihe) . . . . Im Londoner
Schuldenabkommen wurde die Entscheidung über die
Zinsrückstände mit Rücksicht auf die
Gebietsverluste Deutschlands bis zur Wiedervereinigung
zurückgestellt. Mit dem Tag der Deutschen Einheit am
3. Oktober 1990 traten prompt die Voraussetzungen des
Art. 25 Buchstabe a über die 'Bedienung' der
Zinsrückstände aus den vorgenannten Anleihen in
Kraft. Zur Begleichung der
Zinsrückstände wurden sog.
Fundierungsschuldscheine mit einer Laufzeit von 20 Jahren
ausgegeben. 1997 leistete die Bundesrepublik Deutschland
hierauf eine Zinszahlung von 6,9 Millionen DM sowie eine
Tilgung von 3,3 Millionen DM. Die Salven des Ersten
Weltkriegs sind noch immer am Rhein zu vernehmen."
Nur am Rande sei noch folgende
Meldung der Mitteldeutschen Zeitung vom 29. 7. 1924
[10]
erwähnt; sie zeigt, daß sich die deutschen
Besatzungs- und Reparationskosten nicht nur auf die
'Goldmark' beschränkten, sondern auch auf zahlreiche
Wirtschafts- und Luxusgüter ausgedehnt wurden, die an
die Besatzungstruppen im Gesamtwert von 72 Millionen
Goldmark als weitere 'Kriegsschuldtribute' zu entrichten
waren: Nicht mitgerechnet sind noch 10
000de beschlagnahmte Wohnungen, in denen die Möbel
und Einrichtungsgegenstände, Wäsche und
Geräte von den Besatzern genutzt werden." FAZIT So haben die zwanziger Jahre unter
dem massiven Druck des Versailler Vertrages wirtschaftliche
Not, Massenarbeitslosigkeit, den Ruin des Bürgertums in
der Inflation mit bisher nicht gekanntem Ausmaß,
marxistisch-kommunistische Aufstände, rechtsradikale
Gewaltszenen, Verhaftungen und Todesurteile durch die
Siegermächte, ein erschreckendes Absinken der
Geburtenzahlen, die tiefgreifende Belastung der deutschen
Wirtschaft durch die geforderten Kriegsentschädigungen
verursacht und die Bürger der Weimarer Republik
anfällig für die von rechtsradikalen Gruppen
zunehmend stärker betriebene Agitation gemacht. Der als
"Sanktionsmaßnahme" gegen den deutschen
Reparations-Zahlungsverzug deklarierte Einmarsch
französischer und belgischer Soldaten ins Rheinland und
ins Ruhrgebiet löste eine starke, nationale Erregung in
Deutschland aus, die von Adolf Hitler und seiner
Nationalssozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP)
propagandistisch sofort ausgenutzt wurde, da der Versailler
Vertrag und seine schwerwiegenden Folgen von der Mehrheit
des deutschen Volkes als ein ungerechtes Diktat empfunden
wurde. [11] Als auch noch die Unfähigkeit
der die Weimarer Republik tragenden demokratischen Parteien
von links bis rechts immer offenkundiger wurde, die
schwierigen Probleme friedlich und demokratisch zu
lösen (entsprechende Hilfsappelle an die
Westmächte zeigten wenig Erfolg), zerbrach die erste
deutsche Republik an ihrer Widersprüchlichkeit und
Hilflosigkeit. Das war die Stunde von Adolf Hitler, der als
Führer der stärksten Partei (NSDAP) am 30.1.1933
legal vom Reichspräsidenten Paul von Hindenburg zum
Reichskanzler berufen wurde. Am 23.3.1933 stimmte der
Reichstag in Berlin mit 441 Stimmen gegen die 94 Stimmen der
SPD dem sogenannten "Ermächtigungsgesetz" zu, das der
Regierung Hitlers für vier Jahre erlaubte, Gesetze ohne
Reichstag und Reichsrat zu erlassen. Damit hatte das
Parlament dem Reichskanzler Adolf Hitler nahezu unbegrenzte
Vollmacht gegeben, die er bis zu seinem unrühmlichen
Ende am 30.4. 1945 auch diktatorisch ausnutzte. Bei objektiver und
unverfälschter Betrachtung der damaligen historischen
Ereignisse darf deshalb nicht übersehen werden,
daß mit dem Versailler Diktat und seinen Folgen
indirekt der Aufstieg des Nationalsozialismus
begünstigt und mit ihm der Untergang des ersten
demokratischen Staates auf deutschem Boden
herbeigeführt wurde. Quelle: Wolfgang Popp/WEHE
DEN BESIEGTEN,
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"Noch niemals
ist ein ernstlicher und dauerhafter Friede auf die
Ausplünderung, die Quälerei und den Ruin eines
Besiegten, geschweige denn auf den eines besiegten
großen Volkes gegründet worden. Und dies und
nichts anderes ist der Vertrag von Versailles!"
-- Francesco Nitti, damaliger Ministerpräsident
Italiens 1924 über das Versailler Friedensdiktat von
1919.
Der Versailler Vertrag umfaßte 15 Teile mit insgesamt
440 Artikeln, inklusive von 26 Artikeln der
Völkerbundakte. Darin wurde unter anderem festgelegt:
(Reg.-Bezirk Danzig und Marienwerder
(Reg.-Bezirk Bromberg und Posen)
"Die alliierten und
assoziierten Regierungen erklären und Deutschland
erkennt an, daß Deutschland und seine
Verbündeten als Urheber für alle Verluste und
Schäden verantwortlich sind, welche die alliierten
und assoziierten Regierungen und ihre
Staatsangehörigen infolge des ihnen durch den
Angriff Deutschlands und seiner Verbündeten
aufgezwungenen Krieges erlitten haben."
". . . Um den
Reparationszahlungen des Ersten Weltkrieges nachkommen zu
können, hatte sich damals das Deutsche Reich zur
Aufnahme verschiedener Anleihen, so beispielsweise von
dem schwedischen Zündholzkönig Ivar Kreuger
(1930) veranlaßt gesehen. Hiermit schwappt die
unendliche Geschichte in die Neuzeit über. Vom 28.
Februar bis zum 8. August 1952 fand in London eine
Konferenz statt, deren Gegenstand die Regelung der
deutschen Vorkriegsschulden war. Diese Regelung, so
ließ auf Anfragen beim Bundesfinanzministerium der
zuständige Referent Hammerschlag wissen, war
rechtlich und ökonomisch eng verknüpft mit dem
Abkommen der drei Westalliierten über die
Nachkriegswirtschaftshilfe an Westdeutschland.
"2046 Salons, 3550
Polstermöbelgarnituren, 3520 Zimmeruhren, 3514
Herrenzimmer, 25 999 Teppiche, 4400 Zierdecken, 9371
Eßzimmer, 2179 Korbmöbelgarnituren, 7024
Auflaufformen, 22 136 Schlafzimmer, 6121
Kleiderschänke, 18 685 Spiegel, 22 720
Patentmatratzen, 9194 Küchen, 9513 Küchenuhren,
74 044 Sektgläser, 10 905 Teewagen, 1750
Marktkörbe, 2119 Schreibtische, 18 296 Tische, 54
602 Stühle, 21 165 Bilder, 4662 Einzel-Klubsessel,
91 951 Läufer, 59 700 Kochtöpfe, 47 000
Fenstergarnituren, 4000 Pastetenformen, 51 000
Puddingformen, 183 983 Weingläser, 69 822
Rotweingläser, 119 661 Likörgläser, 11 679
Kuchenformen, 12 231 Kronleuchter, 17 951
Nachttischlampen, 10 126 Bügelbretter, 14 563
Tischlampen.
Literaturhinweise:
[1] Der Große
Brockhaus, 12. Band Unk-Zz, F.A. Brockhaus,
Wiesbaden 1957, S. 429
[2] Kirchenzeitung für das
Bistum Eichstätt, 60. Jg., Nr. 46 vom 16.11.1997, S.
3
[3] Der Große
Brockhaus, 12. Band Unk-Zz, F.A. Brockhaus,
Wiesbaden 1957, S. 155
[4] Wendig, Heinrich,
Richtigstellung zur Zeitgeschichte, Heft 3,
Grabert-Verlag, Tübingen 1992, S. 10
[5] Eckert, Horst, Kriegsschuld.
Eine deutsche Abrechnung, Eigenverlag 1995
[6] Hellberg, Rolf, Kleine
deutsche Geschichte von den Anfängen bis zur
Gegenwart, Grabert-Verlag, Tübingen 1997, S.
112-118
[7] Hellberg, Rolf, Kleine
deutsche Geschichte von den Anfängen bis zur
Gegenwart, Grabert-Verlag, Tübingen 1997, S.
119-123
[8] Peters, Ludwig, Volkslexikon
Drittes Reich. Die Jahre 1933-1945 in Wort und Bild,
Grabert-Verlag, Tübingen 1994
[9] Krause, Werner H.,
"Reparationen: Die Salven des Ersten Weltkrieges sind
noch vernehmbar. Offene Rechnung von 1921", in Junge
Freiheit, Nr. 23 vom 4.6.1999, S. 17
[10] Kern, Erich (Hg.),
Verheimlichte Dokumente. Was den Deutschen
verschwiegen wird, FZ-Verlag, München 1988, S.
75
[11] Schickel, Alfred, "Als
ungerechtes Diktat der Sieger empfunden. Vor 70 Jahren:
Friedensvertrag von Versailles unterzeichnet", in
Volksbote, Jg. 41, Nr. 25 vom 23.6.1989, S.
3
Versuch einer Bilanz der Folgen des Zweiten Weltkrieges
für das deutsche Volk, Grabert-Verlag, Tübingen
2000 (S. 25-40)